Der Schwerbehindertenvertreter ist zuständig für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, für niemand anderen.

Bei einem BEM hätte ich kein Problem damit, wenn der nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer den Schwerbehindertenvertreter als Vertrauensperson mitnimmt. Als Vertrauensperson kann man mitnehmen, wen man will. Aber der Schwerbehindertenvertreter nimmt dann als Vertrauensperson teil und nicht in seiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter teil (einfach als Herr/Frau xy).