hallo cosmanova,
EINZELUNTERNEHMUNG:
* beteiligung: ein geschäftsinhaber, der das gesamte benötigte eigenkapital aufbringen muss
* haftung: geschäftsinhaber haftet unbeschränkt für die schulden des unternehmens (= er haftet auch mit seinem privatvermögen)
* mitarbeit + kontrolle: geschäftsführer ist für die geschäftsführung allein verantwortlich, er kann jedoch bevollmächtigte (zB prokuristen etc.) bestellen
* vorteil einer einzelunternehmung:
völlige handlungsfreiheit des unternehmens
* nachteile:
- eigenkapitalbasisist nur vom einzelunternehmer abhängig
- fremdfinanzierung ist nur in beschränktem umfang möglich (da nur einzelunternehmer haftet)
- unbeschränkte haftung trifft nur den einen unternehmer (d.h. das gesamte risiko)
wenn du noch mehr brauchst, frag einfach
LG nici