Hi Biene!
Ich glaube, ob die Dame die Tasche letztlich gekauft hat oder nicht, ist nicht relevant - wenn sie den Zuschlag bekommen hat, darf sie bewerten![]()
Ich hatte nämlich neulich genau denselben Fall - hatte ein Parfüm eingestellt und im Text geschrieben, es sei voll. Da mir dann aber einfiel, dass ich immerhin schon einmal Probe gesprüht hatte, bekam ich ein schlechtes Gewissen und nahm mir vor, den Käufer auf jeden Fall darüber zu informieren und vielleicht ein paar Euro nachzulassen.
Das habe ich auch gemacht (5 - für 1ml ist das doch geradezu generös!) und in der nächsten Mail schrieb mir der Kerl prompt, nein, er sei davon ausgegangen, "voll" bedeute "unbenutzt" und nun wolle er gleich 10 Ermäßigung. Ist das nicht lieb?
Ich habe ihn dann anstandslos und mit vielen Entschuldigungen aus dem Kaufverhältnis entlassen und mich an die 2.Bietende gewandt.
Und was lese ich am nächsten Tag in meinen Bewertungen: "Parfüm war nicht voll wie im Text beschrieben"
Das fällt schon beinahe unter Rufmord, denn er tut ja so, als hätte er das Parfüm gekauft und erhalten, und das war ja nun ganz und gar nicht der Fall!
Da war ich schon sauerKonnte nur eine entsprechende Antwort schreiben...
Zum Glück sind meine anderen Bewertungen alle ausgesucht gut, aber stören tut das irgendwie schon!
Viele Grüße
Silke