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Thema: Arbeitszeugnis beanstanden

  1. #1
    Guest

    Standard Arbeitszeugnis beanstanden

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    Hallo Ihr Lieben!
    Vielleicht kennt sich ja die eine oder andere von Euch mit sowas genauer aus:

    Aaalso, mein Freund hat von seinem letzten Arbeitgeber ein ziemlich schlechtes Arbeitszeugnis bekommen. Sagen wir mal so: Er hat sich mit seinem Chef nicht sehr gut verstanden und das hat sich leider auch auf seine Motivation ausgewirkt hat.

    Aber nichtdestotrotz steht jedem doch ein gutes Arbeitszeugnis zu, oder bin ich da falsch informiert?!?!

    Wie kann er es am besten anstellen, dass er sein Arbeitszeugnis positiv verändert bekommt???

    Wäre toll, wenn ihr mir Tipps geben könntet.

    LG Naschkatze

  2. #2
    Registriert seit
    06.02.02
    Beiträge
    2,880
    hallo naschkatze!

    im grunde genommen kann jedes arbeitszeugnis beanstandet werden - soweit man natürlich grund dazu hat! ein freund von mir war damit sogar beim anwalt und hat dann ein sehr gutes zeugnis, seinen leistungen entsprechend, bekommen...

    du schreibst, dass dein freund nicht gerade motiviert war aufgrund der schlechten beziehung zu deinem chef... war er nämlich lustlos bei der arbeit, dann kann ihm ja sein chef auch kein super zeugnis austellen... man kann ja schlecht jemanden loben, der lustlos in der gegend rumhängt...

    oder wie ist/war das bei deinem freund?

    grüßle,
    krümel

  3. #3
    Registriert seit
    12.03.02
    Beiträge
    249
    Hallo!

    Schau mal unter:

    http://www.consultants.de/nbp/karriere/zeugnis.phtml

    Darin steht:

    "Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (BGH 26.11.63, DB 1964, S. 517). Im übrigen ergibt sich das verständige Wohlwollen auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Unvorteilhaftes oder Negatives darf dann nicht im Arbeitszeugnis stehen, wenn es
    sich um einen Einzelfall handelt."

    Es ist nicht einfach fuer mich abzuschaetzen, wie negativ dein Freund aufgefallen ist. Est steht auch drin:

    "Im Zweifel geht Wahrheit vor Wohlwollen. (BAG 23.6.1969 - 5 AZ 560/58)"

    Ausserdem kannst du mal im Usenet fragen unter:

    de.soc.recht.misc
    z-netz.rechtswesen.diskurs.arbeitsrecht
    z.B. ueber http://groups.google.com

    Ich hoffe, dir zumindest ein wenig geholfen zu haben.

    Ciao,

    Lukas

  4. #4
    Guest
    Erst mal danke für die Antworten.

    Also, lustlos in der Gegend rumgehangen hat er auch nicht.
    Er war im Außendienst tätig und hat aus Sicht seines Chefs nicht genügend Umsatz gemacht. Allerdings war das gewünschte Umsatzziel des Chefs auch viel zu hoch angesetzt. Es war also quasi unmöglich zu schaffen.

    Außerdem hat der Chef ihm - und auch anderen Kollegen - durch noch andere Sachen das Leben schwer gemacht.

    Das I-Tüpfelchen ist jetzt nun eben auch noch das grottenschlechte Arbeitszeugnis.

  5. #5
    Exuser37 Guest
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    Hallo Naschkatze,

    ich würde deinem Freund auch empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, vor allen Dingen, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, die Arbeitsrecht beinhaltet.

    Es gibt ja spezielle Fachanwälte für Arbeitsrecht, bestimmt auch in eurer Nähe.

    LG Billie

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