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Thema: Wer kennt sich mit Geldeintreibungen aus????

  1. #1
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    Standard Wer kennt sich mit Geldeintreibungen aus????

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    Hallo zusammen!

    Wer kennt sich damit aus, ob man einen Geldbetrag rechtlich einklagen kann?

    Ich habe etwas vorab versandt und auf gut Glück gehofft, daß mein Geld auch ankommt. Doch nichts da, gar nichts.

    Kann ich mein Geld rechtlich einklagen?
    Ich habe nur eine Adresse mit dem Einlieferungsbeleg der Post und e-mail Adresse und Namen.

    Wie funktioniert das so und habe ich irgendwie eine Chance es zu bekommen????
    Auf keinerlei Forderungen von mir ist der Kerl eingegangen und es ist jetzt ca. 6 Monate her!!!!!

    Danke für die Tips
    Liebe Grüße
    Nicole - die nicht immer online ist.
    Fragen: bitte mailen !!!! geht schneller als PNs!

  2. #2
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    Hallo,Bart,

    ich gehe davon aus dass du etwas bestellt hast,und musstest Vorkasse leisten! Hast du eine Auftragsbestätigung bekommen? Oder eine Vorabrechnung? Irgendwas schriftliches?Dann könntest du es über Inkasseunternehmen versuchen.
    Du schreibst, du hast nur die Adresse,an die du das Geld geschickt hast!Da steht doch aber sicherlich ein Name drauf?Kennst du jemanden,der vielleicht beruflich mit Auskunfteien(BÜrgel oder Creditreform )zu tun hat? Wenn ja,könntest du dir mal eine Auskunft geben lassen,da erfährst du dann alles über diese Firma.Bei Privatpersonen ist das allerdings schwieriger!Wenn du keine komplette Adresse hast,geht das ganze auch mit einer Telefonnummer(Festnetzanschluß,keine Handynummer).So kannst du den Typ vielleicht packen.Viel Glück Iris

    Iris

  3. #3
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    Hi Bart,

    also wenn es um private - also nicht geschäftliche - Belange geht, dann würde ich mich für kleines Geld mal bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das kostet nicht viel und der Betrag ist es allemal wert, sofern es sich um eine größere Summe handelt.

    Geht es um Ebay???

    Ich hoffe, Du bekommst bald Deine Kohle.

    LG Vania

  4. #4
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    Hi,

    mein mann hatte mal über die AOL-Kleinanzeigen einen Laptop gekauft und wollte wie bei ebay das ganze Geld vorab überweisen, ich hab ihm zur Hälfte geraten (und ärger mich jetzt immer noch, daß ich ihm nicht zu "nichts" geraten habe!!)

    Naja, die Dame aus Jena kassierte die Kohle-und schicke natürlich rein gar nix ab.

    Mein Mann ist dann zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten.
    Der Polizist muß sehr nett gewesen sein und meinte, er hätte hunderte Fälle in der Art (Internet), rief bei dieser Dame an, die irgendeine Geschichte auftischte, sie hätte den Laptop für ne Freundin verkauft etcetc.
    Der Polizist ließ sich aber nicht drauf ein und sie versicherte, daß Geld sofort zurückzuüberweisen, rief meinen Mann sogar an.

    Leider hat sie nichts überwiesen-also ist er zum Anwalt (nur dort kannt Du Dein Geld zurückfordern lassen), die Gerichtsverhandlung fand schriftlich statt (da ja in Jena), es stellte sich heraus, daß sie diese Tour wohl öfters schon getrieben hatte.

    Nun ja, sie muß das Geld zwar zurückzahlen, aber bei ihr gibt es wohl nix zu holen, so daß wir bis heute noch auf das Geld warten

    Naja, lange Rede, kurzer Sinn:
    Geh zur Polizei und zum Anwalt, vielleicht hast Du ja mehr Glück.

  5. #5
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    Oh Mann, das hört sich ja alles klasse an. Werde wohl dann mal zum Anwalt gehen müssen.

    Ja, es war ebay!
    Und leider ist der Name in ebay nicht mehr vorhanden, daß ich darüber gehen könnte. Tja, selbst Schuld, aus Fehlern lernt man!
    Liebe Grüße
    Nicole - die nicht immer online ist.
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  6. #6
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    Hi,

    einen Mahnbescheid kannst Du auch ohne Anwalt beantragen. In Schreibwarenläden bekommst Du die Vordrucke. Dann erkundigst Du Dich bei Deinem Amtgericht, welche Mahnabteilung für Dich zuständig ist (die sind nämlich mittlerweile zentralisiert). Dann füllst Du den Vordruck aus und schickst Ihn an das Mahngericht. Die erlassen dann einen Mahnbescheid, Du bekommst eine Rechnung dafür (Höhe richtet sich nach dem Betrag der Forderung) und das Mahngericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Es wird erstmal nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Der Schuldner kann dann Widerspruch einlegen. Tut er das, wird es etwas komplizierter, denn dann geht die Sache vor Gericht, das wäre dann der Zeitpunkt an dem ich als Privatperson einen Anwalt einschalten würden, denn dann wird es etwas komplizierter.

    Legt er keinen Widerspruch ein gibt es zwei Möglichkeiten, entweder der Schuldner zahlt (einschließlich der Gebühren für das Mahnverfahren) - alles ok.

    Wenn nicht kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und den Gerichtsvollziehr damit losschicken.

    Schöne Grüße
    Lucrezia

  7. #7
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    Aha, danke Dir. Das hört sich einfacherer an als direkt zum Anwalt gehen.
    Liebe Grüße
    Nicole - die nicht immer online ist.
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