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Thema: Mietrecht / Kündigungfrist

  1. #1
    Guest

    Standard Mietrecht / Kündigungfrist

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    Hallöchen!
    Kennt sich jemand von Euch ein Bissel in Mietrecht aus?

    Folgendes:
    Lt. Vertrag verlängert sich die Kündigungsfrist nach einer Mietzeit von 5 Jahren auf 6 Monate.

    Stimmt es, dass nach neuem Mietrecht die Kündigungsfrist pauschal nur 3 Monate beträgt? Und gilt das nur für neu geschlossene Verträge oder auch für die alten?

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    LG Naschkatze

  2. #2
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    2,880
    Hallo naschkatze,

    du hast recht. die kündigungsfrist beträgt 3 monate, und zwar EGAL wie alt der vertrag ist!!!

    allerdings nur zugunsten der mieter (dh ein vermieter darf dich nicht nach 9 jahren wohnen in 3 monaten rausschmeissen...) aber ich denke es wird um deine kündigung der wohnung gehen, oder?

    HDH
    LG
    krümel
    was wirklich zählt, ist unsichtbar ...

  3. #3
    Registriert seit
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    6,536
    Hallo Naschkatze,

    soweit ich weiss, und ich bin mir ziemlich sicher, gilt das neue Mietrecht mit den 3 Monaten auch für alte Verträge da es unsinnig wäre dies nur für Verträge ab dem 1.1.2002 zu machen, 99% aller Mietverträge sind vor dem 1.1.2002 geschlossen worden

    Ganz sicher auskunft erhälst du aber unter www.recht.de (ich glaub das war die addy )

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  4. #4
    Guest
    Lieben Dank erstmal
    Unter www.recht.de gab´s nen Link zum Thema Mietrecht bzw. Kündigungsfristen, da stand allerdings tatsächlich was von 6 Monaten bei einer Mietzeit von über 5 Jahren. Vielleicht ist die Site schon etwas älter?
    Verunsichertbin

  5. #5
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    6,536
    Hallo naschkatze,

    ich glaub auf der site kannst du auch anwälte fragen, das mit den 6 monaten ist sicher quatsch!!

    Wer dir bei sowas auch hilft ist das wohnungsbauamt die müssten das auch wissen

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  6. #6
    Registriert seit
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    hallo,

    also ich bin mir da inzwischen 10000%ig sicher, da meine tante ihre wohnung grad nach 17 jahren gekündigt hat, mit einer frist von 3 monaten!

    LG
    krümel
    was wirklich zählt, ist unsichtbar ...

  7. #7
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    Komisch, ich kenn das neue Kündigungsrecht leider nur für NEUE Verträge.

  8. #8
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    Das hab ich gerade im Internet beim Mieterverein gefunden:


    Kündigungsfrist:
    Das neue Mietrecht legt die Frist für eine vom Mieter ausgesprochene „ordentliche“ Kündigung auf einheitlich drei Monate, unabhängig von der Wohndauer fest.

    Die Vorschrift gilt zwingend für seit dem 1.9.2001 neu abgeschlossene Mietverträge.

    Ob sie auch für davor geschlossene Verträge gilt, die längere Fristen vorsehen, ist schon jetzt streitig. Wer als Mieter kündigen möchte, muss sich unbedingt beraten lassen!

  9. #9
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    hm, also verhandlungssache?? gut zu wissen...
    was wirklich zählt, ist unsichtbar ...

  10. #10
    Guest
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    Habe gerade bei www.recht.de im Mieterforum folgende Antwort bekommen:

    >>Eine verlässliche Antwort auf Deine Frage kann Dir hier niemand geben. Nur der zuständige Richter in Deinem Amts- bzw. Landgericht.

    Zunächst müsste man den genauen Text des Mietvertrages kennen. Dein Auszug lässt darauf schließen, dass der Gesetzestext des BGB alt wiederholt wurde.
    Wenn aber kein Hinweis auf gesetzliche Regelungen bzw. BGB enthalten ist, geht man momentan davon aus, dass diese Gültigkeit behalten.

    Die Herren Politiker haben es wieder einmal nicht geschafft die neuen Gesetze eindeutig zu machen.
    Daher wird sich das was Recht ist, erst wieder in vielen Prozessen ergeben.
    Bis die Problematik die höheren Gerichte erreicht kann das noch dauern.
    Solange sind Mieter und Vermieter im Unklaren und es werden haufenweise unnötige Prozesse geführt, obwohl immer wieder betont wird wie überlastet unsere Gerichte sind.
    Gut für die Anwaltschaft. Achte mal darauf was ein Großteil unserer Regierenden von Beruf ist, dann wird alles klar.

    Versuche Dich also am besten mit Deinem Vermieter zu einigen<<

    Scheint also wirklich Verhandlungssache zu sein. So ein Pech.
    Trotzdem lieben Dank für Eure Antworten.

    LG Naschkatze

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