Hallo Nova,
ich würd ihn einlösen und zwar ohne schlechtes Gewissen.
Es ist ja kein Brillantring für 10.000 EURO oder etwas ähnlich kostbares, und wenn du sogar noch dafür gearbeitet hast - keine Frage!!
LG Billie
Hallo Zusammen!
hab da mal ne Frage.... Was würdet Ihr machen, wenn Ihr von Eurem Freund eine etwas teure Beauty-Behandlung geschenkt bekommen hättet - aufgrund einiger Stunden, die ich für ihn gearbeitet habe (netterweise) und Geburtstag - und nun ist es aus.
Würdet Ihr den Gutschein einlösen oder zurückgeben oder zerreissen... ???
Wäre über Eure Meinung echt dankbar. Ich weiß es echt nicht. Im ersten Moment dachte ich an zurückgeben, aber wieso sollte ich das eigentlich? Geschenk ist doch Geschenk....
Liebe Grüße!
Nova
Hallo Nova,
ich würd ihn einlösen und zwar ohne schlechtes Gewissen.
Es ist ja kein Brillantring für 10.000 EURO oder etwas ähnlich kostbares, und wenn du sogar noch dafür gearbeitet hast - keine Frage!!
LG Billie
Hallo Nova,
ich schließe mich der Meinung von Billie an!
Liebe Grüße
Cosi
Ein Hund denkt: Sie streicheln und füttern mich - es müssen Götter sein.
Eine Katze denkt: Sie streicheln und füttern mich - ich muss ein Gott sein.
Hallo Nova,
was ist das denn für ein Gutschein? Hat er den selbst gemacht und Du mußt jetzt zu ihm gehen und Dir das Geld geben lassen? Falls ja, würde ich sagen, es kommt darauf an, wie gut Ihr Euch noch versteht. Im Zweifel würde ich den Gutschein nicht einlösen. Andererseits hast Du ja auch für ihn gearbeitet...
Falls der Gutschein aber schon bezahlt ist, würde ich ihn auf jeden Fall einlösen. Mir ginge es nur darum, daß ich ihn dann nicht noch mal um etwas bitten wollte.
Viele Grüße
Piper
@ Piper: Nee, der Gutschein ist schon in dem Kosmetikinstitut bezahlt worden. Muß also da nur nen Termin machen und hin gehen. Ihn um das Geld bitten .... nee, nee ... das würde ich bestimmt nicht machen.
@ Cosi & Billie: Irgendwie habt Ihr Recht... Und wenn er mir ne CD oder sonstwas geschenkt hätte, hätte ich es ihm ja nun auch nicht zurückgegeben. ....
Lieben Gruß!
Nova
Hallo Nova,
NATÜRLICH solltest Du den Gutschein einlösen
Und zwar ganz ohne schlechtes Gewissen... sehe ich wie Billie
Andererseits: ist es kein "offizieller" Gutschein, sondern von ihm selbst und Du mußt ihn fragen - kommt darauf an, wie Euer Verhältnis jetzt ist... Piper hat Recht.....
Aber:
Vielleicht hilft Dir die Beauty-Behandlung über den eventuellen Trennungsschmerz hinweg
Liebe Grüße
CosyGirl
Hallo Nova!
Würde auch sagen, geschenkt ist geschenkt!
In keinem Fall zurückgeben!
Du hast ausserdem ja auch etwas für ihn getan (gearbeitet).
Lös ihn ohne schlechtes Gewissen ein!
Viel Spass dabei!
LG Ulli
@ CosiGirl: Naja, Trennungsschmerz habe ich keinen. War ja meine Entscheidung.... Vielleicht habe ich deshalb etwas Probleme, sein Geschenk einzulösen....
Liebe Grüße!
Nova
Hallo Nova,
ich würde ihn auch einlösen, zumal Du ja auch noch für Ihn gearbetet hast .
LG
Jerry
Na ja, aber wenn du ihm den Gutschein zurückgibst, fühlt er sich - denke ich - auch nicht besser.....
LG Billie