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Thema: eure arbeitgeber...

  1. #1
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    Standard eure arbeitgeber...

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    hi,

    mich würde mal interessieren wie ihr das schafft während der arbeitszeit immer im BB zu sein.

    in der firma in der ich arbeite ist es so, dass schon im vertrag steht, dass man während der arbeitszeit nicht unnötig im internet surfen darf bzw. man keine privaten e-mails versenden darf (ich finde diese regelung zwar etwas krass, aber bitte...). steht sowas in euren arbeitsverträgen auch? ich meine die können das doch sicherlich nachprüfen wenn ihr surft, oder?

    verwunderte grüße
    nici

  2. #2
    Guest
    Hallo Nici,
    bei uns wird das überhaupt nicht eng gesehen, vor allem gibt es auch keine diesbzgl. Vertragsvereinbarung.

    Privat surfen und E-Mails schreiben wird also toleriert, die Standleitungen müssen wir so oder so zahlen.
    Und wenn ich arbeitsmäßig gerade nichts zu tun habe, surfe ich eben ein Bisschen. Wenn viel los ist, beschränke ich das dann aber auf die Mittagspause und die frühen Morgenstunden, wenn noch keiner da ist.

    Sogar der Büroleiter hat sich in seinem Outlook einen Ordner für Privatnachrichten eingerichtet und ich bin davon überzeugt, dass er auch privat surft.

    Wer wann wohin E-Mails schreibt oder surft wird hier nicht kontrolliert.

    LG Nadja

  3. #3
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    und wie ist das bei den anderen????

  4. #4
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    Hallo,

    ich surfe never ever privat während der Arbeitszeit.
    Im BB bin ich ausschließlich nach Feierabend bzw. an meinen freien Tagen.

    Ich musste eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich während der Arbeitszeit nicht privat surfe.
    Es lässt sich bei uns auch wunderbar nachvollziehen, wer wann wo surft!

  5. #5
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    Bei uns gibt es das nicht im Vertrag, nur mündlich.

    Private Mails dürfen wir senden und empfangen, surfen nur zum Spaß sollen wir bitte auf Pausenzeiten legen, surfen fürs Geschäft ist natürlich erlaubt.

    Flatrate/Standleitung haben wir keine.

    Offiziell darf eine Firma übrigens nicht nachvollziehen wer wann wo unf wielange gesurft ist - dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrates und die Mitarbeiter müssen informiert werden.

    "Inoffiziell" wird sowas sicher gerne mal gemacht, besonders wenn man glaubt da tut einer gar nichts...
    Allerdings darf es dann nicht gegen einen verwendet werden... wobei es ein Arbeitgeber da sicher auf eine Abmahnung des Arbeitsgerichtes ankommen läßt, wenn er dafür einen Mitarbeiter der nix tut feuern kann....

    Ich arbeite in einer Computerfirma, daher ist mir sehr wohl klar, dass im Grunde alle ausser mir in der Firma nachschauen könnten wo ich so surfe .... und die meisten Firmen haben irgendeinen Computerspezie, der sich auskennt.

    Jedenfalls gehe ich im Büro nicht ins BB, obwohl ich reichlich Zeit hätte. Wenn ich schon surfe, dann versuche ich es auf Seiten, die ganz entfernt noch als beruflich interessant zu erklären sind, aber im Grunde versuche ich mich zurückzuhalten.

    Gruß Cordu

  6. #6
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    Ich bin mir garnicht sicher, was bei uns gilt. In meinem Arbeitsvertrag (von 1992 ) steht jedenfalls nichts, auch nicht in den Nachträgen hierzu.

    Ich bin AT (kriege also keine Überstunden bezahlt) und mein Chef erwartet, dass die Arbeit gut + pünktlich erledigt ist, wie + wann ist ihm ziemlich egal. Und wenn ich halt mal ein Viertelstündchen surfe, so what?

    Gruß Honor

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