Es sind nur 10 Euro.
Auf dem Anhörungsbogen steht:

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.

1. da sind gar keine gekennzeichneten Flächen
2. Die Anliegerparkplätze sind weiter hinten durch und die sind gekennzeichnet mit Schildern