Hallo ihr Lieben!
Diese Mail hatte ich heute morgen von einem Bekannten in meinem Postfach:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig. Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Betrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem
Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM) entspr. Euro 58,84 erstattet werden.
ACHTUNG! Diese Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden!
Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
GEZ
50856 Köln
FAX: 0180-5510700
Bitte möglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterleiten, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999 mit einem Betrag von je 9,59 DM je Quartal. Ich beziehe mich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.

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Weiß jemand, ob es dieses Urteil wirklich gibt oder ob die Mail nur ein Fake ist

LG Naschkatze