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Thema: GEZ-Rückzahlung?

  1. #1
    Guest

    Standard GEZ-Rückzahlung?

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    Hallo ihr Lieben!
    Diese Mail hatte ich heute morgen von einem Bekannten in meinem Postfach:

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig. Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Betrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem
    Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM) entspr. Euro 58,84 erstattet werden.
    ACHTUNG! Diese Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden!
    Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
    GEZ
    50856 Köln
    FAX: 0180-5510700
    Bitte möglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterleiten, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999 mit einem Betrag von je 9,59 DM je Quartal. Ich beziehe mich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.

    ********************************
    Weiß jemand, ob es dieses Urteil wirklich gibt oder ob die Mail nur ein Fake ist

    LG Naschkatze

  2. #2
    Registriert seit
    19.09.00
    Beiträge
    4,850
    Hallo Naschkatze,

    ich hatte diese Nachricht schon vor mind. 1 Jahr bekommen. Ist aber leider nur ein Fake!

    Viele Grüße
    Piper

  3. #3
    Guest
    Danke Piper,
    aber trotzdem schade. Habe schon gehofft mal wieder ne Geldquelle erschlossen zu haben

  4. #4
    Registriert seit
    12.02.01
    Beiträge
    13,832
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    Es IST ein Fake. Und es gibt auch kein OLG in Augsburg .

    LG,
    Angelika

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