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Thema: Mietkaution Wer immer sich damit auskennt hier entlang.....

  1. #1
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    Standard Mietkaution Wer immer sich damit auskennt hier entlang.....

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    Hallo!

    Ich hab da mal eine Frage zum Thema Mietkaution!

    Darf der Vermieter die zum Decken von aussenstehender Miete benutzen?????

    Hab mehrere Seiten im Internet besucht und widersprüchliches Aussagen gefunden. Mal steht da ja darf er, mal nein darf er nicht....

    Was denn nun?? Kan mir jemand weiterhelfen????

    LG Biene

  2. #2
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    Hallo,

    ich bin kein Fachmann, aber ich würde vom Gefühl her sagen: JA

    Mit der Mietkaution sichert er sich ja gegen solche Härtefälle ab.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  3. #3
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    Hi!

    Danke!!
    Würde ich ja fast auch sagen, aber auf einigen Internetseiten steht das er das nicht darf, weil die Kaution nur für Schäden in der Wohnung da ist...

    Naja, mal sehen vielleicht kennt sich noch jemand genauer damit aus....

    LG Biene

  4. #4
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    Hi,
    auch zum Verrechnen von noch ausstehenden Nebenkosten bei Auszug.

    LG
    MySha

  5. #5
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    Hi,

    ich kann dir leider nichts dazu sagen, finde aber die Mietrecht-Seiten von Süddeutsche.de sehr informativ und aktuell.

    LG,

    Versi
    Ich will Sommer!

  6. #6
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    Ich denke auch das er das darf. Stell dir mal vor, dein Mieter zahlt 6 Monate keine Miete und zieht aus. Würdest du deinem Mieter die 1000 € Mietkaution wiedergeben ? -> nein....


    Liebe Grüße
    Cosma

  7. #7
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    hi,
    also eigentlich muss der vermieter das geld anlegen und darf erst ran, wenn du ausziehst. dann darf er damit natürlich irgendwelche schäden bezahlen, aber ich glaub ausstehende mieten darf er damit nicht begleichen, zumindest nicht ohne deine einwilligung.
    ich bin grad auch beim umziehen, und so hat mir das mein vermieter gesagt.
    ruf doch mal bei ner verbraucherzentrale an, die müssten das wissen.
    LG
    claudia
    EnJoY YouR LiFe!

  8. #8
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    Hallo Biene,

    wenn er das Kautionskonto angelegt hat, braucht er ja auch deine Unterschrift, wenn er an das Geld ran will. Genauso ist es, wenn du das Konto angelegt hast, dann brauchst du seine Unterschrift, um das Konto aufzulösen.

    Das das Geld dann für ausstehende Mieten verwendet werden darf, glaube ich nicht. Das Geld ist dafür gedacht, daß dein Vermieter Schäden, die du innerhalb von einer Frist nicht behoben hast, ausbessern lassen kann.

    LG
    Jaheira

  9. #9
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    Hallo zusammen!

    Ich danke euch erstmal!

    Werd nochmal versuchen irgendwo genauer Auskunft zu bekommen.

    Danke!

    LG Biene

  10. #10
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    @jaheira:
    Der Vermieter braucht doch keine Unterschrift, er ist nur verpflichtet, es zu dem aktuellen Zinssatz anzulegen.

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