HELP NEEDED!!!

Hi,

ich habe im letzten Jahr befristet bis 31.12 meine Arbeitszeit um 6 Wochenstunden verkürzt.
Das würde ich jetzt gerne nochmal um 5 Jahre verlängern.
Von der Verwaltung kam aber die Nachricht, dass die Reduzierung NICHT befristet genehmigt werden könnte.
Ich muss mich angeblich jetzt entscheiden, ob ich das für IMMER mache, oder ganz bleiben lasse und wieder Vollzeit arbeite.

Für mich ist der BAT zuständig. Dort steht zur Teilzeitbeschäftigung nichts von einer Befristung.
Laut Verwaltung ist es so, dass wenn dort NICHTS angegeben ist, man davon ausgeht, dass keine Befristung erwünscht ist.
Passend dazu gibt es auch einen Kommentar.

Es könnte natürlich gegenteilige Kommentierungen geben, das gibt der Verwaltungsleiter gerne zu, nur leider müsste ich die erst finden.

Im Internet habe ich unter www.teilzeit-info.de den Vermerk gefunden, dass Reduzierungen sehr wohl befristet sein dürfen. Leider bezieht sich diese Aussage auf keinen bestimmten Paragraphen, so dass ich nichts in der Hand habe.

Hat vielleicht jemand ein kommentiertes Teilzeitgesetz im Büro stehen? Ich suche händeringend einen Kommentar, der eine befristete Reduzierung gutheisst.

Lieben Gruss,
Angelika