Angelika, es sollte nach dem Gesetz möglich sein, allein schon deshalb, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten mehr oder weniger, wenn es mit den wirtschaftlichen Bedürfnissen vereinbar ist, aussuchen darf...
VLG
Anke
Angelika, es sollte nach dem Gesetz möglich sein, allein schon deshalb, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten mehr oder weniger, wenn es mit den wirtschaftlichen Bedürfnissen vereinbar ist, aussuchen darf...
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Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.