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Thema: Frage Lebensmittelgesetz Britta???

  1. #1
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    Standard Frage Lebensmittelgesetz Britta???

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    Hallo ihr Lieben

    Ich habe mir ein wenig mit Douglas hin und her gemailt (Card,Proben etc.)
    Und sie mailten zurück, dass es duchs Lebensmittelgesetz verboten sei, Cremes etc. abzufüllen.
    Nun lese ich zum 3. Mal das Gesetz und finde keiner derartige Vorschrift..

    Gibt es eine?

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  2. #2
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    Wie jetzt?

    Kosmetika fallen unters Lebensmittelgesetz?

    Sind die so essentiell... ?

    Liebe Grüße Giulia

  3. #3
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    @Guila

    Das Gesetz heisst: " Gesetz über den Verkehr mit Lebnensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG)"
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  4. #4
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    Danke Brauny :-))


    Sehr interessant ist auch die GMP - die Good Manufacturing Practices (Hygiene usw. Vorschriften)


    Viele Grüße
    Britta
    Life must go on.

  5. #5
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    Bei Douglas haben sie mir mal gesagt, die dürften keine AUGENCREMES abfüllen, andere wären kein Problem. Ob's stimmt, weiss ich nicht, würde mich aber auch mal interessieren. So ganz von der Hand zu weisen finde ich es ja nicht, gerade bei Augencremes. Aber dafür müsste es ja dann fertige Pröbchen von den Firmen geben.

    Brauny, was hat Douglas denn gesagt zum Thema fertige Pröbchen von den Herstellern (wenn sie schon nicht abfüllen dürfen)? Wahrscheinlich wieder das übliche ...

    LG,

    Sandra

  6. #6
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    Ich frag mich nur: Wenn die von Gesetzes wegen nichts abfüllen dürfen, warum dann die Töpfchen..

    Und ich lese es grade nochmal (insgesamt 62 Paragraphen) und finde immer noch keinen, der Abfüllen verbietet...

    *grmpf*
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  7. #7
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    @Sandra

    Ja,das Übliche. Das die Kosmetikindustrie kaum Proben mehr zur Verfügung stellt.
    Haha, als ich mir Eau de Charlotte gekauft habe, haben mein Freund und ich insgesamt 7 Proben bekommen (Duft, Pflege, Kosmetik)
    Auch sogenannte "Luxusproben" mit 7 ml....
    Aber auf diese Ausführungen hat die Douglas Dame nicht reagiert.
    Ich habe ihr mal die Lektüre des Boards empfohlen
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  8. #8
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    Hallo Brauny,

    genau . Obwohl, wenn die mal das Board lesen, dann gibt es vielleicht noch weniger Pröbchen ... weil sie dann so sauer wegen unseren Kommentaren sind . Andererseits, ich glaube, dass auch wenige einen Computer haben :rolleyes geschweige denn damit umgehen könnten . Wenn ich mal sage "das habe ich im Internet gelesen", vielleicht auch noch "auf der Herstellerseite", dann gibt es nicht selten grosse Augen, als ob das wunder weiss was wäre.

    Und dass es "kaum noch" Proben gibt, glaube ich einfach nicht. Wenn die manchmal ihre Schübe aufmachen, die überquellen ...

    LG,

    Sandra

  9. #9
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    Also mir wurde vorhin was vom Clarins-Augengel abefüllt. In so ein kleines rundes Döschen. Ist das jetzt illegal *schnelldasDöschenindieJackeeinnähundhoffdasdieP olizeiesnichtfindet*

  10. #10
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    Ich glaube, die wenigen internetkundigen Douglasinen verhökern die ganzen Pröbchen und Tester bei ebay ...

    Boah, bin ich heute böse

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