Hallo ihr Lieben

Ich habe mir ein wenig mit Douglas hin und her gemailt (Card,Proben etc.)
Und sie mailten zurück, dass es duchs Lebensmittelgesetz verboten sei, Cremes etc. abzufüllen.
Nun lese ich zum 3. Mal das Gesetz und finde keiner derartige Vorschrift..

Gibt es eine?

LG
Brauny