Hallo Mädels,

eigentlich wollte ich es schon vor ein paar Tagen posten, vergass es aber immer wieder.

Es ist so, aus den guten alten Zeiten der DM, Gulden, Francs etc. haben wir noch Bargeldbestände aus Belgien und Holland. Um diese umzutauschen, hab ich die Landeszentralbank in Köln angerufen. Dort sagte man mir, es gäbe seit 31.3.2 zwei Restriktionen:

Wenn die Kondition erfüllt ist, daß der Geldbestand höher ist als der Gegenwert von 25€ und ausschließlich in Scheinen, kommen
folgende Restriktionen zur Anwendung:

1) es dauert ca. 6 - 9 Monate (!!!! !) bis der Betrag in Euros einem vorgenannten Konto gutgeschrieben werden kann

2) Der lächerliche Betrag von 10€ wird dabei erhoben...

Ich meine, das ist doch wohl ein Scherz oder??? Ist das überhaupt rechtlich möglich, solange "Geld" nach einem fest bestimmten Kurs umzutauschen zu "bearbeiten"??? 6 - 9 Monate - das klingt mir nach einem Schildbürgerstreich, Euch auch?

Ich habe vor, mich in nächster Instanz an die Europäische Zentralbank zu wenden, denn mir geht es mehr ums Prinzip...

Der Gegenwert von 2000 BEF sind ca. 50€, eben auch Geld, was man verjubeln könnte oder auch sinnvoll brauchen möchte.

Die 80 fl Gulden sind ca. 35€ wert, wenn ich für jeden Tauschvorgang 10€ berappen muß, lohnt sich das ganze nicht wirklich und prozentual gesehen sind das ziemlich heftige Prozentsätze...!!!

Kurzum, ich will meine 85€ und möglichst jetzt und vor Weihnachten und keine 65€ und das womöglich erst im August 2003!!!!

Wer hat Vorschläge???

Liebe Grüße
Vania