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Thema: unverschämt!

  1. #1
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    Standard unverschämt!

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    Hi ihr lieben

    Ich hab bei e-bay ein handy ersteigert im september und jetzt hab ich es wieder bei e-bay reingesetzt zum versteigern
    versteigert wurde es nicht aber jemand hat sich privat an mich gewendet und ich habs ihm verkauft
    dass es ohne rechnung ist wusste er aber ich hatte mich vorher bei t-punkt erkundigt und dort wurde mir gesagt da man am karton sehe dass das handy bei t-punkt gekauft wurde und ds es erst seit 2.quartal 2002 auf dem markt ist wäre ja die garantie auf jeden fall noch drauf deshalb würden sie es reparieren

    jetzt hat die person der ich das handy vekauft hab probleme mit dem gerät und wollte es reparieren lassen aber jetzt sagt t-punkt und auch samsung es gäbe keine garantie ansprüche
    der käufer kommt mir jetzt damit dass das handy gestohlen wäre u.s.w.

    was soll ich machen? meint ihr ich kann einfach sagen ich nehm das gerät zurück und dann kann ich den kauf auch mit dem von dem ich es bekommen hab rückgängig machen? mein vater meinte das wäre möglich da ich für einen derartigen betrag noch gar nicht geschäftsfähig bin *17*

    so jetzt brauch ich eure meinung

    Viele liebe grüsse
    Steffi

  2. #2
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    Hallo!

    Ich bin mir ja nicht sicher, aber darf man nicht erst ab 18 bei Ebay handeln, laut deren AGB.
    Damit könnte Dir der eigentliche Verkäufer ja dann kommen.
    Denn Du hast bei der Ebay Anmeldung dann ja versichert, das Du 18 bist und der Verkäufer verläßt sich auf Ebay....

    Bin mir aber nicht sicher ob das mit Ebay und 18 stimmt!

    LG Biene

  3. #3
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    Hi Sweetie,

    also, wenn der Käufer behauptet, dass das Handy gestohlen wurde, muß er das auch beweisen. das kann er nicht, also kann er das schon mal vergessen.
    Er hat das Teil gekauft, da ging es doch noch, oder? Wer weiß, was er damit angestellt hat (fallen lassen etc.), da kann er Dir doch jetzt nicht so kommen, ne, da würde ich mich nicht drauf einlassen. Warte erst mal ab.
    Ich würde sagen, wenn es bei der Übergabe noch funktionierte, ist es jetzt sein Pech. Dann hätte er sich eben im Laden ein nagelneues Handy holen müssen, dann gäbe es auch keine Probleme mit der Garantie. Wenn ich mir etwas Gebrauchtes kaufe, bin ich mir doch dessen bewusst!
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  4. #4
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    Insbesondere Minderjährige dürfen die eBay-Website nicht nutzen.

    So steht es in den AGBs von Ebay! Du dürftest also gar nicht bei Ebay mitmachen! Also würde ich mich darauf nicht berufen, denn dann bist Du wohl dran wegen Betrug.

    Aber Du hast das Handy ja eh privat verkauft, also hat das dann gar nichts mehr mit Ebay zu tun! Das ist nämlich laut Ebay auch verboten!

    Ich kann den Käufer aber schon verstehen. Natürlich darf er Dich nicht des Diebstahls beschuldigen, aber wenn das Handy bei ihm ankommt und kaputt ist und er es dann reparieren lassen will, weil er denkt, daß noch Garantie drauf ist, kann ich schon verstehen, daß er sauer ist! Du hättest Dir beim T-Punkt was schriftlich geben lassen müssen, daß noch Garantie drauf ist.

    Ich würde dem Käufer jetzt erst mal schreiben, daß es noch funktioniert hat, als Du es weggeschickt hast (wäre ja auch möglich, daß es unterwegs kaputt gegangen ist). Und schreib ihm eben, daß Du jetzt auch nicht weißt, was Du machen sollst. Vielleicht findet Ihr gemeinsam eine Lösung und könnt Euch einigen.

    Viele Grüße
    Piper
    Das ist das Leben und nicht der Himmel - Du mußt nicht perfekt sein

  5. #5
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    Hi piper

    momentchen du verstehst da was falsch
    er hats bekommen und es war ganz das hat er mit ja auch gesagt
    also für den schaden ist er verantwortlich nicht ich

    und das ich beim t-punkt nur mündlich was bekommen hab weiß er auch und ihm haben sie jetzt dummerweise das gegenteil gesagt

    der account bei e-bay ist von meiner mum nur ich habe halt darüber ersteigert..

    Viele liebe grüsse
    Steffi

  6. #6
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    Dann haften Deine Eltern wohl für Dich, wenn sie Dich Geschäfte bei Ebay machen lassen.

    Und was hast Du dem Käufer jetzt zurückgeschrieben?

    Dann mußt Du ihm halt sagen, daß Du es selbst ersteigert hast und er ja mit den Bedingungen einverstanden war. So wie es aussieht, hat er jetzt den Schaden.

    Zurücknehmen würde ich das Handy an Deiner Stelle aber auf keinen Fall, denn dann hast Du gar nichts mehr in der Hand! Und ich kann mir kaum vorstellen, daß der ehemalige Verkäufer das Handy kaputt (!) zurücknimmt.

    Gruß
    Piper
    Das ist das Leben und nicht der Himmel - Du mußt nicht perfekt sein

  7. #7
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    Ich würde das Handy auch nicht zurücknehmen!

    Was kannst Du denn dafür, dass er es kaputt macht???
    Hast Du ihm schriftlich gegeben, das noch Garantie darauf ist???
    Wenn Du ihm bloß geschrieben hast, das man Dir gesagt hat es wäre noch Garantie darauf hast Du ja nur weitergegeben was Dir gesagt wurde....

    LG Biene

  8. #8
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    Nee, also, so ist das Leben!

    Man kann sich einfach nicht darauf verlassen und wer das tut, insbesondere bei elektrischen Geräten und dergleichen, muß sich des Risikos bewusst sein und kann sich nicht einfach an den Verkäufer wenden im Nachhinein!

    Ich würde ihm schreiben, daß Du das sehr bedauerst, aber nicht haftbar gemacht werden kannst im Falle eines späteren Defektes, noch nicht mal wenn es unterwegs kaputt gegangen wäre (nur bei versichertem Versand hätte man was machen können).

    LG,
    Shiva
    Yes, yo! aha! Yes, yes!

  9. #9
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    Hi ihr lieben

    danke für die tips

    jetzt hat sich wohl noch folgendes rausgestellt...
    das gerät ist wohl nicht defekt sondern dieser ehrenwerte herr hat es weiter verkauft und braucht wohl jetzt für den nächsten käufer im nachhinein die rechnung...

    gestern hat hier nämlich jemand angerufen der angeblich ein handy bei e bay ersteigert hat und er hat gesagt es sehe neu aus aber es sind nummer drin *die hab ich wohl vergesseb zu löschen weil ich nicht wusste dass sie vom handy übernommen werden ich dachte sie bleiben auf der sim karte* eine davon hier *home* die hat er dann angerufen und das war meine nummer...
    der anrufer ist aber NICHT die person die das handy bei mir gekauft hat und wen er meint dass es einen sehr neuen eindruck macht wird wohl nix kaputt sein...

    langsam könnt ich echt ausrasten...

    Viele liebe grüsse
    STeffi

  10. #10
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    Mann, Mann, Mann, bei ebay gibt es immer mehr Arschlöcher *ups*
    Was ein linker Vogel.
    Aber abgesehen davon, wenn dir einer kommt mir gestohlen oder so: Du solltest dir bei sowas immer die "Sie haben gewonnen"-Mail ausdrucken. Dann kann dir keiner was...

    LG Claudia

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