Insbesondere Minderjährige dürfen die eBay-Website nicht nutzen.
So steht es in den AGBs von Ebay! Du dürftest also gar nicht bei Ebay mitmachen! Also würde ich mich darauf nicht berufen, denn dann bist Du wohl dran wegen Betrug.
Aber Du hast das Handy ja eh privat verkauft, also hat das dann gar nichts mehr mit Ebay zu tun! Das ist nämlich laut Ebay auch verboten!
Ich kann den Käufer aber schon verstehen. Natürlich darf er Dich nicht des Diebstahls beschuldigen, aber wenn das Handy bei ihm ankommt und kaputt ist und er es dann reparieren lassen will, weil er denkt, daß noch Garantie drauf ist, kann ich schon verstehen, daß er sauer ist! Du hättest Dir beim T-Punkt was schriftlich geben lassen müssen, daß noch Garantie drauf ist.
Ich würde dem Käufer jetzt erst mal schreiben, daß es noch funktioniert hat, als Du es weggeschickt hast (wäre ja auch möglich, daß es unterwegs kaputt gegangen ist). Und schreib ihm eben, daß Du jetzt auch nicht weißt, was Du machen sollst. Vielleicht findet Ihr gemeinsam eine Lösung und könnt Euch einigen.
Viele Grüße
Piper
Das ist das Leben und nicht der Himmel - Du mußt nicht perfekt sein