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Thema: Wer kennt sich mit Unterhaltsansprüchen aus?

  1. #1
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    Standard Wer kennt sich mit Unterhaltsansprüchen aus?

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    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage an die Geschiedenen/getrennt lebenden oder wie auch immer.
    Wann ist ein Partner seinem Ex-Partner, also nach der Scheidung, gegenüber unterhaltspflichtig? Ich meine, wenn es KEINE Kinder gibt. Stimmt es, daß man, wenn man zwei Jahre miteinander verheiratet war, sein Leben lang unterhaltspflichtig ist?

    Danke für Eure Hilfe,

    Lotte

  2. #2
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    Hallo Lotte,

    sorry, wenn ich mich da einmische
    Aber das würde mich auch mal sehr interssieren, ich hätte da auch so ein Anliegen !

    Viele Grüße
    Alisia

  3. #3
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    Hallo ihrs,

    soweit ich weiss ich man nur dann unterhaltspflichtig wenn der Partner während der Ehe nicht gearbeitet hat, bzw. nicht arbeiten kann. Ansonsten muss jeder nach der Ehe für sich selber sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  4. #4
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    Hallo Kerstin,

    aha, so ist das also . Ich frage mich dann nur, was ist, wenn jemand einfach so behauptet, keine Arbeit zu bekommen. Kann das denn irgendwie noch "kontrolliert" werden? Sonst wäre der Unterhaltspflichtige ja irgendwie der "Dumme". Hmmm, gar nicht so einfach...

    LG

    Lotte

  5. #5
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    Hi,
    heikles Thema. Also ganz genau weiß ich es nicht mehr, aber das kann schon so einigermaßen hinkommen.
    Jedenfalls sind während der Trennungsphase beide finanziell gleichzustellen. Bei der Scheidung können dann alle weiteren Unterhaltsansprüche und Zugewinnansprüche gegenseitig ausgeschlossen werden. Wenn das nicht passiert, kann am Zugewinn 3 Kalenderjahre rumgegeiert werden (Hurra, ich habe endlich meine 3 Jahre rum!!!). Nacheheliche Unterhaltsansprüche werden zwar kritischer bewertert aber prinzipiell ist es wirklich so. Der oder die Ex kann immer wieder was holen (z.B. wenn's ein Sozialfall wird). Wenn wieder eine Ehe seitens den Anspruchstellers geschlossen wird, erlischt der Anspruch.
    Kann hier nur von mir sprechen... ich habe echt geblutet. Er hat die Firma in den Sand gesetzt, auf Psycho gemacht, alle LV's gekündigt und an mich dick und fett Ansprüche gestellt. Habe mich zwar gegen einiges wehren können, aber nicht gegen alles.
    "Danke lieber Rechtsanwalt - Du hast mich gerettet"

    Hoffe nur, daß nicht irgendwann wieder was kommt.

    Sicher haben wir hier einige Profis, die genaueres schreiben können.
    LG Frankenschnegge "die glücklich geschiedene und nie wieder heiratende *g*"
    Good things come to those who wait

  6. #6
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    @Frankenschnegge
    PN for you !!

  7. #7
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    Hallo Frankenschnegge,

    danke für die Auskunft , ich hätte dann nur noch eine Frage: wie lange die Ehe gedauert hat, ist egal, oder?

    LG

    Lotte

  8. #8
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    Ich kenne das Unterhaltsrecht relativ gut, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland! Bitte PN.

    Grüessli
    Heidi
    Grüessli aus Zürich
    Heidi

  9. #9
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    ---> Lotte,

    soweit ich weiß, ist es egal, sobald man aus diesem Annullierungszeitraum fällt. Eine Freundin von mir war 4 Jahre verheiratet und die hat leider nur eine "ungewollte Schwangerschaft" von ewigen Unterhaltszahlungen befreit. Ihr Typ machte auf Krank und brachte dauernd irgendwelche Atteste. Mittlerweile wird das alles recht läppisch abgehandelt.
    Bei meinem Freund hat sich kein Mensch darum gekümmert, daß sie "schwarz" gearbeitet hat, sich von einem Typen aushalten ließ und nebenbei kräftig ihren getrennt lebenden Gatten geschröpft hat. Ihm blieb nicht mal ganz das Existenzminimum, weil er Kindesunterhalt sowieso zahlen mußte. Den hat die Tante auch noch eingesackt und ihm nicht mal Kohle für 'ne Fahrkarte gelassen.
    Jedenfalls ist die Tuss jetzt wieder verheiratet, der Bengel 20 und in irgendeiner Ausbildung. Huch, somit etwas aufatmen.
    Aber, daß wenn dich keiner auffängt war's das. Da kann MANN arbeiten was nur geht, ihm bleibt nix.
    War spassig bei uns: 2 Scheidungen auf einen Schlag.....
    Huch, ich reg mich schon wieder auf!!!!!

    LG Frankenschnegge
    Good things come to those who wait

  10. #10
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    Hallo das interessiert mich auch.

    Mein Freund war 4 Jahre lang verheiratet und sie hatten keine gemeinsamen Kinder. Die Frau hatte zwei Kinder aus früherer Ehe. Nach der Scheidung blieb das eine Kind bei meinem Freund wohnen. Mein Freund hat bis letztes Jahr noch für die Frau bezahlt. Obwohl keine gemeinsamen Kinder da sind und sie während der Ehe arbeiten konnte (die Kinder waren nicht mehr so klein) und der Sohn konnte auch noch bei ihm Wohnen. Die Begründung war die, dass sie einfach weniger verdiente als er. Das ist doch Blödsinn, oder? Sie hatte ja durch die Ehe keine Nachteile. Zum Glück hat sie wieder geheiratet!

    @ Heidi

    Was hältst du davon? Das ganze passierte in der Schweiz.

    Caroline
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

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