Hallo zebralein,
also mal langsam......wenn du in einer Mietwohnung wohnst und ihr z.b. zu 4 Parteien eine 500 Liter Tonne habt, dann werden die Gebühren für diese Tonne durch 4 Parteien geteilt. Meist wird dies über den Vermieter und die Nebenkosten abgerechnet, zahlst du dafür allerdings nichts an den Vermierter kommt das Landratsam die Städtische Müllentsorgung mit deinem Teil auf dich zu----klaro ;-)
Habt ihr aber z.b. eine Doppelhaushälte und dein Nachbar sagt "mädel die tonne zahl ich eh, und mir ist sie zu gross, kannst deinen Müll auch reintun" ist das seine Sache und er zahlt ja die Gebühren für diese Tonne eh schon ;-)
Ich glaube aber du meintest ersten fall oder?? In diesem Falle ist es rechtens....ausser im Mietvertrag steht du zahlst Müllentsorungsnebenkosten bereits an den Vermieter, allerdings kähme das amt dann theoretisch auch nicht auf dich. Die Tonne liefe dann allgemein auf den Vermieter/Hausbesitzer;-)
Ganz liebe Grüsse
Kerstin
P:S: ich hoffe ich habe dein problem nun überhaupt richtig erkannt ;-)
\"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"
Nach Königin Semiramis