Hallo,
so weit ich weiß, wenn er vor dem 31.03. kündigt, muß er das Weihnachtsgeld zurückzahlen (habe gerade meinen Chef gefragt)
LG
Penelope
Hallo,
mein Freund hat ein Superangebot für eine neue Stelle.
Jetzt geht es natürlich um den Kündigungstermin, daß er nicht das Weihnachtsgeld zurückzahlen muß.
Wer weiß da Bescheid?
LG Frankenschnegge
Good things come to those who wait
Hallo,
so weit ich weiß, wenn er vor dem 31.03. kündigt, muß er das Weihnachtsgeld zurückzahlen (habe gerade meinen Chef gefragt)
LG
Penelope
Verstehe ich es richtig:
Wenn geschrieben steht:
.... kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.03
muß Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden?
Klärt mich bitte auf..
Danke Frankenschnegge
Good things come to those who wait
moment, ich erkundige mich, Antwort kommt sofort
Die Gesellschaft fordert Weihnachtsgeld grundsätzlich nur zurück, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
a) aus einem der folgenden Gründe erfolgt:
- eigene Kündigung durch den/die Mitarbeiter(in),
- persönlich bedingte Kündigung wegen Fehlverhaltens des/der Mitarbeiter(s)/(in)
und
b) das Arbeitsverhältnis nach dem Zeitpunkt der Zahlung des Weihnachtsgeldes und bis zum 01.04. des Folgejahres endet.
Also kann er die Kündigung schon schreiben, darf nur nicht vor dem 01.04. gehen.
Hdh?
LG
Penelope