Also, ich weiß nicht aber:

"Auf eine generelle Anhebung der Freiheitsstrafe wird verzichtet, dafür wird eine Regelung geschaffen, mit der Richter einen besonders schweren Fall ***uellen Missbrauchs erkennen und in diesem Fall Freiheitsstrafen von einem bis 15 Jahre Haft verhängen können. "

15 Jahre für teilweise ebensolange Mißbrauchsgeschichten? Ich meine, so eine Erniedrigung geht je meistens über Jahre, ist brutal, hinterlässt körperliche, selische Schäden und dann 15 Jahre als Höchstmaß in einem schweren Fall???

Also, das kommt mir noch immer milde vor.

Wenn es nach mir ginge, gehören die alle in Anstalten für geistig abnorme Verbrecher... Dort kommen die dann nämlich nicht mehr so schnell raus und bleiben im besten Fall lebenslänglich.