Hallo Alisia!
Die gesetzliche Kündigungsfrist (falls in deinem Vertrag nichts anderes steht) beträgt 6 Wochen zum Quartalsende!
D.h., Mitte Februar zu Ende März....
lg
Struppi
Hi!
Wer kennst sich denn damit aus ? Ich habe einen befristeten Vertrag der im August ausläuft, bin aber jetzt schon auf der Suche nach was Neuem..angenommen ich würde z.B. für den 01.04. was kriegen, wann müsste ich dann kündigen ? immer zum Monatsende 2 Woche im Vorraus oder wie war das ?
LG
Alisia
Hallo Alisia!
Die gesetzliche Kündigungsfrist (falls in deinem Vertrag nichts anderes steht) beträgt 6 Wochen zum Quartalsende!
D.h., Mitte Februar zu Ende März....
lg
Struppi
Hi Struppi !
In meinem Vertrag steht das mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Aber dann wärs zum 01.04. ja schon zu spät Oder gehtwürde das dann auch z.B. zum 15.04. gehen ??? hab davon leider keine Ahnung...
LG
Alisia
Hi Alisia!
Ich habe beim Stöbern im Internet das hier gefunden:
(Auszug aus dem BGB)
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
Viele Grüße
Flake
A fish can love a bird - but where would they live?
Danke Flake !!!
LG
Alisia
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt
momentan 4 Wochen ( zum Monatsende ? ).
Nach 2 Jahren verlängert sie sich, in der Probezeit kann sie zwischen 2 und 4 Wochen liegen.
Wenn Du eh nur einen befristeten Vertrag hast, lässt aber evtl. der Arbeitgeber mit sich reden
Viele Grüße, Hopi
Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte
Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!
*grübel*
Bei meinem Arbeitsverträgen (in allen Branchen: Krankenhaus und freie Wirtschaft) waren es immer 6 Wochen zum Quartalsende....kann es sein, dass es dann dem Tarif und nicht dem Gesetz entspricht?
lg
Struppi
Also ich kenn im kaufmännischen Bereich auch nur das mit den 4 Wochen! Alles andere muss vertraglich geregelt werden!
lg
Karin