Hallo Gitte,

Du hast recht, da ist wirklich der Wurm drin [img]/forum/frown.gif[/img]

Ich kann mir bei keinem Gericht der Welt vorstellen, daß Du den Betrag nachzahlen mußt, Du hast ja nicht nur Paketschein und Einschreiben als Nachweis-sondern auch die Emails von Beautynet!!

Und wenn Du nicht gerade rechtsschutzversichert bist, wird Dich ein Anwalt wahrscheinlich sogar mehr kosten als der offene Betrag.

Wende Dich doch nochmal an die örtliche Verbraucherzentrale, was die Dir raten.

Viele Grüße
MySharona