Hi,
nach dem neuen Teilzeitgesetz hast du Anspruch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit OHNE Begründung.
Du musst nur wollen
Allerdings dürfen keine betrieblichen Belange entgegenstehen.
Du musst dich also einigen, aber besondere Gründe brauchst du nicht mehr
Ich hab um 6 Wochenstunden reduziert und brauche jetzt durch das Wegfallen der Mittagspause nur noch 6,5 Stunden täglich zu arbeiten.
Von 7.00 bis 13.30
LG,
Angelika