Hallo Undine
Hm, wie lange waren die beiden denn verheiratet? Sind Kinder da?
Zudem wird auch noch zwischen Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung unterschieden, Dein Freund muss ja vor der Scheidung erstmal getrennt leben (1 Jahr)
Zudem sagt § 1361 BGB dass der bisher nichterwerbstätige Ehegatte nur dann daruf verwiesen werden kann, seinen Unterhalt selbst zu verdienen...wenn ihm dies nach seinen persönlichen Verhältnissen zuzumuten ist...
Das Ganze ist also ein bißchen kompliziert und hängt von vielen Faktoren ab. Am besten Dein Freund lässt sich einmal bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten
LG
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."