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Thema: Mietrecht***perten, Anwältinnen, Experten please...

  1. #11
    Registriert seit
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    hi Luc,

    mein Körper hat es mir auch gedankt, ich hab kopfweh und krieg die augen kaum auf *streichholzsuch* ABER die wände sind wieder weiss

    Ganz dicke Grüsse

    Kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  2. #12
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    Hallo Kerstin *einmisch*

    Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Haus/der Wohnung ja um einen Neubau - also um ein Wohnhaus, das noch nicht lange fertiggestellt ist, richtig??

    Ist die Hausverwaltung denn auch Eigentümer bzw. Bauherr des Hauses?

    Normalerweise müsstet ihr so vorgehen und der Hausverwaltung die in der Wohnung aufgetretenen Mängel schriftlich melden und den Mangel möglichst genau beschreiben (Ort und Stelle, Größe der Schimmelfläche usw.). Die Hausverwaltung (wenn nicht selbst Bauherr) meldet die Mängel dann weiter an den Bauherren. Dieser wiederrum meldet die Mängel weiter an den (General-)Unternehmer, der mit dem Bau des Wohnhauses beauftragt war. Der muss dann an den jeweiligen Nachunternehmer, der ein mit Mängeln behaftetes Gewerk ausgeführt hat (z. B. den Elektriker für das Gewerk "Elektroinstallationen") zur Mängelbeseitigung auffordern. Der Nachunternehmer steht nämlich eine gewisse Zeit (je nach Art der Arbeit - meistens 5 Jahre + 4 Wochen nach VOB) in der Gewährleistung und ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen wieder herzustellen und den Mangel sach- und fachgerecht zu beseitigen.
    Wenn zweimal die angesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung verstichen sind (laut der Verdingungsordnung für das Baugewerbe = VOB muss man eine Frist und eine Nachfrist setzen und dann androhen, die Bürgschaft zu ziehen), kann der Bauherr die vom Nachunternehmer hinterlegte Gewährleistungsbürgschaft ziehen und einen Dritten auf seine Kosten mit der MÄngelbeseitigung beauftragen. Das heisst, dass die Beseitigung der Mängel keinesfalls Monate oder Jahre dauern kann und darf (ist in der Praxis oft anders, aber das ist ja Sache des Bauherren). Gerade bei der Waschmaschinen-Geschichte ist ja Gefahr in Verzug und sofortiges Handeln angesagt. Außerdem entstehen euch KEINE Kosten!

    Meistens findet bei Neubauten dann eine nochmalige Nachbegehung (gerade, wenn viele Mängel und in allen Wohnungen auftreten) statt, bei der festgehalten wird, ob die Mängel berechtigt sind oder nicht (im Sinne ob der Nachunternehmer Schuld hat oder der Mieter). Diese Nachbegehung unternimmt meistens der Bauherr mit dem Generalunternehmer um die Mängel festzuhalten, Preisminderung auszuhandeln und um die Mängelbeseitung festzulegen.

    Der Bauherr kann übrigens in den meisten Fällen dann eine Mietminderung vom Vermieter auch auf den Generalunternehmer "abwälzen", weil ja der Schuld an den Baumängeln trägt. Ich würde also sofort über den Mieterschutzbund abklären, ob ihr die Miete mindern könnt (dann kannste dir auch nen Maler leisten für die HV-Tusse ).

    Ich hab jetzt recht weit ausgeholt - Fakt ist aber, dass die Hausverwaltung Mittel und Wege hat DEINE Rechte durchzusetzen. Notfalls würde ich direkt an den Bauherren gehen und ihm die Mängel ebenfalls mitteilen.

    HdH und lass dich nicht unterkriegen. Bausektor ist der volle Krieg

    Liebe Grüsse
    Dajana
    Du bist, was du warst
    und du wirst sein, was du tust
    Beginne, dich zu lieben
    und du findest, was du suchst

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