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Thema: Erziehungsgeld

  1. #1
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    Standard Erziehungsgeld

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    Hallo an alle, die sich auskennen:

    wer bekommt Erziehungsgeld? Ist das vom Einkommen abhängig? Ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, daß es jeder bekommt...

    LG, Lotte
    Wer sich ärgert, büßt für die Fehler der anderen (Konrad Adenauer)

  2. #2
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    Hallo Lotte,

    erziehungsgeld ist einkommensabhänig, es sind bis zum 24. Lebensmonat max. 600 DM im 3 Lebensjahr gibts Landeserziehungsgeld z.b. in Bayern und glaube Hessen, in vielen Ländern aber nicht bis max 500 DM

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  3. #3
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    Hallo Lotte,

    Lisa hat das schon richtig geschrieben: Erziehungsgeld ist vom ersten bis zum letzten Tag Einkommensabhängig.

    In den ersten 6 Monaten ist die Grenze realtiv hoch gesteckt, d.h. Du bekommst Erziehungsgeld solange Euer Einkommen unter DM 100.000 im Jahr liegt.
    Nach 6 Monaten liegt die Grenze ca. bei einem Einkommen von DM 40.000 im Jahr

    Das Erziehungsgeld wir auch gestaffelt, bei 40.000 würdest Du etwa nur noch DM 50 im Monat bekommen (nur ein Beispiel!).

    In Baden Württemberg gibt es auch noch im 3. Jahr max DM 400,-

    Möglicherweise hast Du es ja mit Kindergeld verwechselt, denn das bekommt jeder.
    Das Erziehungsgeld ist tatsächlich nru für einkommensschwache familien gedacht.

    Gruß Cordu

  4. #4
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    Hallo Lotte!

    Meine Vorrednerinnen haben es schon richtig gesagt. Das Erziehungsgeld ist abhängig von Deiner Einkommensprognose.

    Prinzipiell hast Du aber ein Wahlrecht zwischen zwei Modellen. Zum einen wäre das das Regelbetragsmodell, da bekommst Du derzeit 307€ pro Monat bis zum 24. Lebensmonat des Kindes.
    Die Einkommensgrenze liegt bei Ehepaaren, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei 51.130€, bei Alleinerziehenden bei 38.350€ Ab Geburtsjahrgang 03 gibt es eine Zuschlag von 3140€. Dies sind die Einkommensgrenzen für die ersten sechs Monate.
    Ab dem siebten Lebensmonat gilt dann für Paare 16,470€ und für Alleinerziehende 13.498€, Zuschlag pro Kind 2.454€.

    Daneben existiert eine sog. Budgetlösung. Hier bekommt man 406€ monatlich bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes. Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen.

    Solltest DU die letztere Lösung wählen kann aber der Anspruch auf Landeserziehungsgeld, sofern es das in Deinem Bundesland gibt, wegfallen.

    Eine Staffelung kommt nur nach dem 7. Monat in Betracht. Fällst Du in den ersten sechs Monaten nicht unter die Einkommensgrenzen, gibt es gar nix.
    Ist dagegen nur ErG während der ersten sechs Monate möglich entfällt die Budgetlösung.

    Die Einkommensgrenze lehnt sich an das steuerrechtliche Jahresnetto an, siehe EStG.

    Ich würde Dir dringend dazu raten, schnellstmöglich nach der Geburt Deines Kindes bei der Erziehungsgeldstelle Beratung einzuholen, da das Erziehungsgeld rückwirkend nur für sechs Monate gewährt wird.
    In BaWü sitzt diese Stelle bei der Förderbank in Karlsruhe, ansonsten machen das die Versorungsämter, und soweit ich informiert bin auch tlw. die Jugendämter.

    Soviel zur Weisheit des Gesetzgebers

    LG
    Perlchen
    Ich nehm mich sogar VERDAMMT ERNST!!!

  5. #5
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    Falls Du glaubst, dass das was Perlchen erzählt hat irgendwie kompliziert ist... dann freue Dich auf das ausfüllen der Anträge

    Gruß Cordu
    (dankbar, dass das vorbei ist )

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