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Thema: Kündigungsfrist bei Wohnungswechsel

  1. #1
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    Standard Kündigungsfrist bei Wohnungswechsel

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    Hallo Ihr Lieben,

    vielelicht kennt sich jemand von Euch aus und kann mir helfen.

    Ich wohne seit 1994 in NRW zur Miete und will zum 31.07.03 kündigen.
    Nach dem neuen Recht sind ja generell nur noch 3 Monate Kündigungsfrist. Gilt das nur für Neuverträge, oder auch für die alten?
    Habe schon Land und Leute gefragt, selbst der Mieterschutzverein gibt mir keine Auskunft (bin kein Mitglied).

    Zusatz: Von 94 bis 96 hatte ich einen Zeitvertrag, der sich dann verlängert hat.

    Ich kann doch unmöglich 3Monate doppelt Miete zahlen !!!!

    Helft mir !!! 1000 Dank.

    Liebe Grüße
    Katja

  2. #2
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    Hallo tigerbaby !

    Also als erstes du kannst jederzeit doch Mitglied werden im Mieterschutz und dann bekommst du auch sofort Auskunft und der Beitrag ist auch nicht sehr hoch.

    Wenn du einen Nachmietr stellen kannst , dürfte es auch kein Problem sein, vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen.



    LG solojess
    \"Mann kann nicht alles haben, Frau schon\"

  3. #3
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    Wir sind gerade erst umgezogen, deswegen musste ich mich wohl oder übel auch mit dem neuen Mietrecht rumschlagen. Also meines Wissens haben die alten Zeitmietverträge keine Gültigkeit mehr, sondern es gilt nur die 3-Monats-Kündigungsregel. Außerdem, wenn du einen Nachmieter stellst, muss dein Vermieter schon stichhaltige Gründe vorbringen, um diesen abzulehnen. Wenn du aus beruflichen Gründen oder familiären (weil z.B. ein Kind unterwegs ist) umziehen musst, brauchst du dir überhaupt keine Gedanken machen, da kann der Vermieter gar nichts machen, da musst du nicht mal einen Nachmieter anbieten.

  4. #4
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    Also, soweit meine Infos richtig sind gelten Zeitmietverträge ganz normal weiter, bzw. deren Kündigungsfristen. Allerdings kommt man auch aus Zeitmietverträgen immer irgendwie raus (das hatten wir nämlich auch schon) Du musst entweder min. 3 akzeptable Nachmieter bringen, oder aus dringenden beruflichen oder privaten Gründen umziehen (stellenwechsel, ehe, kind, krankheit etc.).

    Ansonsten gelten für den MIETER!! nur noch 3 Monate Kündigungsfrist egal wie lange die Mietdauer schon ist. Für den VERMIETER gelten weiterhin die längeren Kündigungszeiten bis zu 12 Monaten je nach Mietdauer.

    In 90 % der Fälle nimmt ein Vermieter lieber einen passenden Nachmieter den er nichtmal suchen musste, ziehst du fristgerecht aus muss er selber anzeigen schalten etc. so spart er sich dies alles.........das reicht für viele schon aus als positiver Nebeneffekt

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin

    P:S: Keine Gewähr für meine Angaben, aber bisher lag ich bei allen Mietdingen so richtig
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  5. #5
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    hallo lisababy und hallo lilibeth,

    danke für eure infos, aber bei mir liegt kein schwerwiegender triftiger grund vor, ich ziehe einfach nur in eine schönere, größere, hellere wohnung aus eben diesen genannten gründen und weil ich dann endlich diese ätzend, meckrige vermieterin los bin.
    habe jetzt schon mehrfach gehört, daß für mieter nur die 3-monats-kündigungsfrist (egal ob alt- oder neuvertrag), aber leider konnte mir bis jetzt noch keiner diese 100% bestätigen.
    es meinen alle nur....
    na ja, muß mich weiter umhören.

    trotzdem vielen dank an euch.

    liebe grüße katja

  6. #6
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    Hallo Tigerbaby,
    ich hatte mich diesbezüglich mal übers Internet schlau gemacht und demnach gilt die 3 monate Küdigungsfrist für alle Verträge (neu oder alt), Ausnahme alt: die damals vereinabrte Küdigungsfrist hatte Dich zum damaligen Gesetzt besser gestellt, dann gilt die Vereinbarung weiter.
    hdh
    Liebe Grüße, Erin
    www.beautyspion.de

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