Danke Edda!
Ich werd heute nachmittag da mal anrufen und denen erklären das ich nichts bekommen habe bzw das zweite zurückgeschickt habe.
Dann müssen die mir ja erstmal nachweisen das ich es bekommen hab.
Aber was ist wenn die verlangen das ich nachweise das ich das Päckchen was ich bekommen habe zurückgeschickt habe.
Wenn man das ungeöffnet zur Post zurückbringt gilt das als Annahme verweigert man bekommt aber keinen Schein, ich kann aber nicht sagen ob meine Eltern da nicht vielleicht für mich unterschrieben haben.
Glaube ich aber nicht denn es stand weder Päckchen noch Einschreiben draus, also dürfte da keine Unterschrift erfolgt sein....
LG Biene