Hi,
ist mir auch schon passiert, ich habe dann dort angerufen und die Sache geklärt und alles nur weil mein Nachname so ähnlich geschrieben wird wie der Person an die es gehen sollte Seit dem ist Ruhe
Conelia
Hi!
Ich hab heute eine Mahnung bekommen, von so einem Unterwäscheversand aus der Schweiz! Über 25 !!
Das Problem, ich hab da nie bestellt!!!!! Ich hab zwar glaube ich vor 3 Wochen ein Päckchen von denen bekommen, aber da ich bei denen nichts bestellt habe, hab ich die Annahme verweigert und es ging zurück.
Die Mahnung läuft über 2 Päckchen! Hilfe! Was mach ich jetzt! Ich hab da doch nie bestellt und keine Sachen erhalten/behalten!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Hi,
ist mir auch schon passiert, ich habe dann dort angerufen und die Sache geklärt und alles nur weil mein Nachname so ähnlich geschrieben wird wie der Person an die es gehen sollte Seit dem ist Ruhe
Conelia
Hallo Biene79,
bleib erstmal ganz ruhig (ist leichter gesagt als getan ich weiß )
- hast Du schon versucht dort anzurufen und denen gesagt, daß Du die Annahme verweigert hast?
- wenn die keine Unterschrift von Dir haben, daß Du die Sachen vom Postboten in Empfang genommen hast, kann Dir doch nix passieren
LG
Edda
Hi!
Danke! Ja ich bin völlig durch den Wind, ich meine 25 sind ne ganze Menge für Sachen die ich nicht wollte und nicht habe!
Nö unterschrieben wurde da glaube ich nicht, das sind keine Päckchen eher ein Maxibrief oder so....
@Edda
Bist du ganz sicher? Ich glaube bei dem Päckchen wo ich die Annahme verweigert habe, haben wir nichts unterschrieben.
Ich meine, vielleicht beauftragen die dann noch nen Gerichtsvollzieher oder so.....
Das doofe ist auch, ich bin im moment nur alle 14 Tage zu Hause und die Mahnung liegt schon eine Weile....
Ich glaube ich ruf da dann mal an....
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
ruf am besten gleich mal an!
So weit ich weiß, liegt die Beweislast (daß Du die Sachen bekommen hast) beim Unternehmen.
Kann ja schließlich täglich vorkommen, daß ein Unternehmen Waren verschickt und die Sachen kommen garnicht beim Empfänger an. Die müssen doch nachweisen können, daß Du die Sachen in Empfang genommen hast.
Danke Edda!
Gleich geht nicht, wird erst heute nachmittag...
Aber ich mach es sobald ich kann.
Eigentlich müßtest Du recht haben, sonst könnte mir ja eine Firma einfach eine Mahnung schicken und behaupten ich hätte was bekommen.
Aber dann verstehe ich nicht, wieso die per Maxibrief verschicken, dann haben die doch nie eine Bestätigung....
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
tja, das mit dem Maxibrief ist deren Problem (kann auch sein, daß sie das per Einschreiben verschickt haben, dann haben sie die Empfangsbestätigung).
Stell Dir vor:
Dann könnte doch jedes Unternehmen Mahnungen verschicken und behaupten, Du hättest Waren von ihnen bekommen. Da sagt mir mein guter Menschenverstand, daß das allein aus verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht geht.
Das sind so die Werbetricks von merkwürdigen Versandhäusern. Hast Du den Brief bzw. die Sachen noch? Dann zurückschicken. Wenn das bereits geschehen ist, betrachte die Sache als gegenstandslos.
VLG
Anke
@Edda
Aber die Empfangsbestätigung müßte ich doch auch unterschreiben oder?
Außerdem würde doch dann so ein Einschreiben-Zettel draufkleben oder es würde daraufstehen, oder?
@Anke B
Das Problem ist ja nur, ich hab 1 Päckchen nicht angenommen, also ging es zurück, aber die Mahnung beläuft sich auf 2 Päckchen!!!
LG Biene
Stricken ist das neue Yoga
Du kannst Dich auch unter
www.recht.de
--> Forum "Verbraucherschutz"
schlau machen.
Ich hab dazu einen ähnlichen Fall gefunden, hier:
http://www.recht.de/index.php3?menue...=194842&nid=30
Wie AnkeB schon schrieb, ich würde mir da keinen Kopf drum machen. Ruf da an und wenn sie ihren Fehler nicht einsehen, kannst Du ihnen ja sagen, daß sie nichts in der Hand haben (also keinen Auftrag/Bestellung von Dir).
LG
Edda