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Thema: Schwangerschaft und Probezeit

  1. #1
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    Standard Schwangerschaft und Probezeit

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    Guten Tag, liebes Board und nein, ich bin nicht schwanger

    Aber eine Frage habe ich,
    hat man den üblichen Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft eigentlich auch in der Probezeit oder erst, wenn diese vorbei ist ?

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  2. #2
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    Hallo Hopi,

    ich stand mal vor diesme problem und man hat auch in der Probezeit Kündigungsschutz wurde mir vom AA erklärt, allerdings hat das meinen Chef, seines Zeichens Rechtsanwalt nicht sonderlich interessiert und ich stand trotzdem auf der Strasse.

    Einfacher Tip, nichts in der Probezeit sagen, du bist sowieso nicht verpflichtet sofort und überhaupt jede mitzuteilen das du schwanger bist (gerade in den ersten Monaten kann viel passieren....)

    Ganz liebe Grüsse

    Kerstin

    P:S:ich geh jetzt mal zu müller , melde mich dann heute abend kriege es aber bestimmt
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  3. #3
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    Na ja, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt muß man es ja sagen! Und wenn man dann eben noch in der Probezeit ist...

    @Lisababy: Und du hast damals nichts gegen die Kündigung unternommen?

  4. #4
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    Hi Hopi

    Dir kann gar nichts passieren,mit oder ohne Probezeit.
    Es spielt auch keine Rolle,ob du eine Schwangerschaft erwähnst ,
    oder nicht.
    Sobald du schwanger bist ,stehst du unter besonderm Schutz,auch was das Arbeitsrecht betrifft,dir kann gar nichts passieren...
    Ich weiss,wovon ich spreche
    P.S. Wem du was mitteilst,ist natürlich deine Privatsache,
    du bist auch nicht verpflichtet,den Arbeitgeber frühstmöglich zu informieren
    (ist nur in Ausnahmen nötig,wegen evtl. Zumutbarkeit bei gewissen Tätigkeiten).

    Viele Grüße,

    tabea
    P.S. Mein damaliger Arbeitgeber hat seinen Prozess übrigens verloren....

  5. #5
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    Huhu Hopi

    Du stellst aber auch Fragen
    Bei solchen "komplexen Geschichten" kann dir ,glaube ich ,eher ein(e) Jurist(in) antworten.

    Kann dir leider nicht weiterhelfen

    Liebe Grüße und noch einen schönen Tag wünscht dir

    tabea

  6. #6
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    Hallo Hopi,

    falls Dir das nicht zu lange dauert, kkönnte ich meinem Bruder sagen, er soll mal seinen Prof. fragen?? So Beratungen bei Anwälten sind ja sonst immer so teuer....! Ich weiss nur grad nicht, wann der wieder zur Uni geht, er macht grad eine Hausarbeit

  7. #7
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    Wenn du bei Yahoo +Schwangerschaft+Probezeit eingibst, erhältst du auch eine Menge Antworten.

    Mutterschutz hat immer eine höchste Priorität.

    LG
    Cassie

  8. #8
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    Hallo,

    wenn Unternehmen fusionieren, so dürfen keine Arbeitsplätze verloren gehen;
    tja, dieses Gesetz ist leider nicht ganz durchdacht und Unternehmer auch nicht völlig bescheuert;
    man liquidiert die Sparte sprich einen/mehrere Unternehmensbereiche...
    Da im jetzigen Fall keine Unternehmensdaten (Größe,Arbeitnehmer,...) gegeben sind, ist das hier als Allgemeinfall zu sehen; es gibt durchaus Mäglichkeiten, insbesondere im Zusammenschlussfall sich von Arbeitnehmern zu trennen, noch leichter als im Normalfall. Deswegen fusionieren ua Unternehmen um Arbeitsplätze zu konsolidieren

    Es ist aber schon, dass der Kündigungsschutz bei Schwangeren stärker ausgeprägt ist, ob dieser allerdings bei Liquidation einer Unternehmenssparte noch gilt- keine Ahnung.

    Hmm, persönliche Meinung:
    dem Arbeitgeber NICHT zu sagen, dass man schwanger ist, finde ich SEHR problematisch.... Kündigungsschutz hin oder her...

    VG

  9. #9
    Avatar von HopiStar
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    Hello again,

    also es geht nicht darum, einem Arbeitsgeber was zu verschweigen, sondern wirklich nur, ob man schon in der Probezeit einen Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft genießt .
    Das wußte ich bislang nicht, weil ich dachte, in der Probezeit würde man auch ganz normal gekündigt werden können, auch wenn man schwanger ist.

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  10. #10
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    Hallo,

    Schwangeren darf während der Probezeit NICHT (!!) gekündigt *kopfschüttel* werden, da da der gesetzliche Kündigungsschutz greift....

    Aber:
    sollte es sich um eine befristete Probezeit handeln, die nach Ablauf ohne Aussprechen der Kündigung endet, dann gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Schwangere in ein festes Arbeitsverhältnis zu nehmen,...

    ABer oben genantes gilt für bestehende Unternehmen und NICHT speziell auch für Unternehmensfusionen!!!!!!!!!

    VG

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