hallo claudia
also soviel ich weiß ist das ja ein offener mangel, und bei offenen mängeln ist die frist nicht 2 jahre sondern nur ein paar wochen, soviel ich weiß.
bin mir da aber jetzt nicht sicher
Hi ihr Lieben,
vielleicht wißt ihr Rat?
Ich hatte mir Ende März einen großen Staubsauger von Kärcher bei Schlecker bestellt. Ein wahres Monstrum
Ich bin sehr unzufrieden mit dem Teil. Jetzt hab ich auch noch festgestellt, dass an einer der Arretierklappen, die zur Befestigung des Motors auf dem Auffangbehälter dienen, abgebrochen ist. Jedesmal beim Saugen kippt das Mistding irgendwann um und wenn wir großes Glück haben, liegt der ganze Dreck aufm Boden.
Ich hab gerade bei Schlecker angerufen, ich wollte das Monster zurückgeben. Sie haben noch einen ähnlichen Sauger im Angebot und ich dachte, vielleicht könnte man tauschen...
Die Dame war zwar freundlich aber bestimmt, meinte, die 2-wöchige Garantie wäre abgelaufen und gab mir die Nr. des Kärcher-Service.
Äh, liege ich da jetzt völlig falsch: Hat nicht der Verkäufer erstmal die gesetztl. 2jährige Gewährleistungsfrist einzuhalten?? Danach stehen mir doch Wandlung etc. erstmal zu, oder??
Bevor ich da jetzt nämlich einen bösen Brief schreibe, wüßte ich gerne, ob ich im Recht bin
Danke erstmal
LG Claudia
hallo claudia
also soviel ich weiß ist das ja ein offener mangel, und bei offenen mängeln ist die frist nicht 2 jahre sondern nur ein paar wochen, soviel ich weiß.
bin mir da aber jetzt nicht sicher
hallo claudia,
wenn du etwas zurückgeben willst musst du erstmal 2 fälle unterscheiden:
1. der staubsauger gefällt dir nur einfach nicht (dann stehen deine chancen ziemlich schlecht)
2. es ist etwas kaputt. dann sieht die sachen nämlich schon ganz anders aus:
wenn innerhalb von 6 monaten was kaputt geht geht die rechtssprechung davon aus, dass der defekt schon beim verkauf bestand, und der händler muss beweisen, dass es nicht so ist(§476 BGB). das heißt, wenn die sache einem mangel hat musst du diesen nicht beweisen und hast das recht die sache zurückzugeben (das hat mit den 2 wochen garantie absolut nichts zu tun). du kannst entweder die reparatur oder den ersatz einer mangel-freien sache verlangen. (§437 BGB)
hört sich ziemlich kompliziert an, ich weiß. ich hoffe ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.
bei fragen einfach melden!
viel erfolg!
liebe grüße
claudia
EnJoY YouR LiFe!
Hi Trudy,
klarer Fall von "verstecktem Mangel" . Du kannst den Staubsauger auf alle Fälle zurückgeben, seit 2002 sogar länger als 6 Monate.
Zitat Verbraucherschutz:
Verbraucher können Fehler beim gekauften Produkt zwei Jahre lang reklamieren. Das neue Recht gilt für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen werden.
Liebe Grüße,
Petra
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Das Leben steckt voller Überraschungen...
Hi,
ich bin mir auch sehr sicher, dass auf so einem Sauger mehr als 2 Wochen Garantie sein müsste und ein bischen mehr Kulanz müsste ausserdem bei Schlecker drin sein finde ich.
LG
geri
Aber wie will man denn beweisen, daß es schon vorher defekt war?
Ich habe ja momentan auch ziemlich Ärger mit meinem Auto und angeblich greift da die Garantiebestimmung auch nicht.
Trudy, ich verstehe Dich voll und ganz!
Bei einem versteckten Mangel musst du nicht beweisen, dass es vorher schon defekt war. So eine Halterung darf nicht abbrechen - basta Sonst ist es ein Mangel.
Liebe Grüße,
Petra
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Das Leben steckt voller Überraschungen...
Danke Petra, ich schreibe da morgen nochmal eine Mail hin.
Wollen wa doch mal sehen, ob ich das Monster nicht loswerde
@Divine: Püh, Auto ist natürlich heftiger! Ich wünsch dir viel Glück
LG Claudia
Trudy, mach die auf die neuen Gewährleistungsrechte aufmerksam. Im Netz findest du bestimmt ein nettes Gesetzes-Zitat, das du denen um die Ohren schlagen kannst
Liebe Grüße,
Petra
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Das Leben steckt voller Überraschungen...
Isch mach sie fertich
Ob die Telefontante wohl nebenberuflich bei Quelle arbeitet *grübel*