Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12

Thema: Gewährleistungsproblem...

  1. #1
    Registriert seit
    16.01.01
    Beiträge
    2,232

    Standard Gewährleistungsproblem...

    Anzeige
    Hi ihr Lieben,

    vielleicht wißt ihr Rat?

    Ich hatte mir Ende März einen großen Staubsauger von Kärcher bei Schlecker bestellt. Ein wahres Monstrum

    Ich bin sehr unzufrieden mit dem Teil. Jetzt hab ich auch noch festgestellt, dass an einer der Arretierklappen, die zur Befestigung des Motors auf dem Auffangbehälter dienen, abgebrochen ist. Jedesmal beim Saugen kippt das Mistding irgendwann um und wenn wir großes Glück haben, liegt der ganze Dreck aufm Boden.

    Ich hab gerade bei Schlecker angerufen, ich wollte das Monster zurückgeben. Sie haben noch einen ähnlichen Sauger im Angebot und ich dachte, vielleicht könnte man tauschen...

    Die Dame war zwar freundlich aber bestimmt, meinte, die 2-wöchige Garantie wäre abgelaufen und gab mir die Nr. des Kärcher-Service.

    Äh, liege ich da jetzt völlig falsch: Hat nicht der Verkäufer erstmal die gesetztl. 2jährige Gewährleistungsfrist einzuhalten?? Danach stehen mir doch Wandlung etc. erstmal zu, oder??

    Bevor ich da jetzt nämlich einen bösen Brief schreibe, wüßte ich gerne, ob ich im Recht bin

    Danke erstmal

    LG Claudia

  2. #2
    Registriert seit
    19.09.02
    Beiträge
    5,801
    hallo claudia

    also soviel ich weiß ist das ja ein offener mangel, und bei offenen mängeln ist die frist nicht 2 jahre sondern nur ein paar wochen, soviel ich weiß.
    bin mir da aber jetzt nicht sicher

  3. #3
    Registriert seit
    29.06.01
    Beiträge
    22
    hallo claudia,
    wenn du etwas zurückgeben willst musst du erstmal 2 fälle unterscheiden:
    1. der staubsauger gefällt dir nur einfach nicht (dann stehen deine chancen ziemlich schlecht)
    2. es ist etwas kaputt. dann sieht die sachen nämlich schon ganz anders aus:
    wenn innerhalb von 6 monaten was kaputt geht geht die rechtssprechung davon aus, dass der defekt schon beim verkauf bestand, und der händler muss beweisen, dass es nicht so ist(§476 BGB). das heißt, wenn die sache einem mangel hat musst du diesen nicht beweisen und hast das recht die sache zurückzugeben (das hat mit den 2 wochen garantie absolut nichts zu tun). du kannst entweder die reparatur oder den ersatz einer mangel-freien sache verlangen. (§437 BGB)
    hört sich ziemlich kompliziert an, ich weiß. ich hoffe ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.
    bei fragen einfach melden!
    viel erfolg!
    liebe grüße
    claudia
    EnJoY YouR LiFe!

  4. #4
    Registriert seit
    14.04.00
    Beiträge
    5,148
    Hi Trudy,

    klarer Fall von "verstecktem Mangel" . Du kannst den Staubsauger auf alle Fälle zurückgeben, seit 2002 sogar länger als 6 Monate.

    Zitat Verbraucherschutz:

    Verbraucher können Fehler beim gekauften Produkt zwei Jahre lang reklamieren. Das neue Recht gilt für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen werden.
    Liebe Grüße,
    Petra

    _______________________

    Das Leben steckt voller Überraschungen...

  5. #5
    Registriert seit
    07.07.00
    Beiträge
    1,405
    Hi,

    ich bin mir auch sehr sicher, dass auf so einem Sauger mehr als 2 Wochen Garantie sein müsste und ein bischen mehr Kulanz müsste ausserdem bei Schlecker drin sein finde ich.

    LG
    geri

  6. #6
    Registriert seit
    26.10.01
    Beiträge
    1,636
    Aber wie will man denn beweisen, daß es schon vorher defekt war?

    Ich habe ja momentan auch ziemlich Ärger mit meinem Auto und angeblich greift da die Garantiebestimmung auch nicht.

    Trudy, ich verstehe Dich voll und ganz!

  7. #7
    Registriert seit
    14.04.00
    Beiträge
    5,148
    Bei einem versteckten Mangel musst du nicht beweisen, dass es vorher schon defekt war. So eine Halterung darf nicht abbrechen - basta Sonst ist es ein Mangel.
    Liebe Grüße,
    Petra

    _______________________

    Das Leben steckt voller Überraschungen...

  8. #8
    Registriert seit
    16.01.01
    Beiträge
    2,232
    Danke Petra, ich schreibe da morgen nochmal eine Mail hin.
    Wollen wa doch mal sehen, ob ich das Monster nicht loswerde

    @Divine: Püh, Auto ist natürlich heftiger! Ich wünsch dir viel Glück

    LG Claudia

  9. #9
    Registriert seit
    14.04.00
    Beiträge
    5,148
    Trudy, mach die auf die neuen Gewährleistungsrechte aufmerksam. Im Netz findest du bestimmt ein nettes Gesetzes-Zitat, das du denen um die Ohren schlagen kannst
    Liebe Grüße,
    Petra

    _______________________

    Das Leben steckt voller Überraschungen...

  10. #10
    Registriert seit
    16.01.01
    Beiträge
    2,232
    Anzeige
    Isch mach sie fertich
    Ob die Telefontante wohl nebenberuflich bei Quelle arbeitet *grübel*

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •