Hi,
sie müssen beweisen, dass die erste Mahnung zugegangen ist. (Laut BGB) Können die das nicht, hast du Glück.
Ich würde da mal hingehen, evt. die entsprechende Passage raussuchen und denen mit Paragraphen kommen, vielleicht lenken sie ein.
Hab heute eine Mahnung für ein Buch aus der UNi bekommen. 3 Gebühr. SEh ich ein! Nur: Es ist die angeblich 2. Mahnung! Ich hab aber NIE eine erste bekommen! Ich soll auch für die 1. 3 zahlen! Wie kann ich denen das morgen klarmachen, dass ich die 1. nicht gekriegt habe???? Per Einschreiben machen die das übrigens nicht, kommt ganz normal mit der Post...
Hi,
sie müssen beweisen, dass die erste Mahnung zugegangen ist. (Laut BGB) Können die das nicht, hast du Glück.
Ich würde da mal hingehen, evt. die entsprechende Passage raussuchen und denen mit Paragraphen kommen, vielleicht lenken sie ein.
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ich probiere es mit ernsthaftem erklären und damit, dass sie es mir beweisen müssen! auf jeden fall zahle ich nur die 3 für die 2. mahnung...
danke!
Hi,
genau das Problem hatte ich auch mal, nur musste ich über 20 Mahngebühr zahlen
Da ging kein weg dran vorbei, die liesen sich nicht darauf ein, mir zu beweissen, dass sie die erste Mahnung losgeschickt hatten...genauso wie ich nicht bewweisen konnte, dass ich keine Mahnung erhalten habe. Aber versuchen kannst du es ja!
Liebe Grüße,
Kristina