Hallo

Ich habe mich eben mit einem Bekannten unterhalten und der meinte, bei ebay hätte ich auch als privater Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, sofern ich sie nicht ausschliesse (im Text)
Wir haben dann diskutiert und ich merkte: Er hat ja recht!!!

War mir sehr peinlich (wegen Studium und so)

D.h. am besten schreibt man unter den Auktionstext einen kurzen Vermerk: Gewährleistung ist ausgeschlossen.#

Bei einem Parfum ist es sicher nicht so das Problem, aber bei technischen Geräten könnte es relevant werden.

LG
Brauny