@Linda
In Deutschland wird Jugendtrafrecht zwischen dem 18 und 21 Lebensjahr angewendet, wenn der Täter
a) noch nicht den Reifestand eines Erwachsenen hat
b) es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.
Alle Straftaten, auch ein Mord oder eine **************, können eine Jugendverfehlung darstellen, wenn sie auch bestimmten Antrieben begangen wird (z.B. eine ************** in der Gruppe)
Die Höchststrafe beträgt dann 10, in bestimmten Fällen 15 Jahre.
In der letzten Zeit werden Stimmen laut (aus den Kreisen der CDU), auf Heranwachsende nur noch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus kriminologischer Sicht gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass dann die Straftaten zurück gehen.
@Caroline
Tja...in wieweit da das Geschlecht des Richters eine Rolle spielen mag, kann man ja nur vermuten
@Fille
Er müsste schon eine Menge Promille gehabt haben, da dürfte er ja zu einer ************** kaum mehr in der Lage gewesen sein.
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."