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Thema: Auf offener Straße ************

  1. #21
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    Und wenn er tatsächlich schuldunfähig sein soll, muss er schon völlig "zu" gewesen sein, praktisch kontrollunfähig.
    So jemand muss eine nüchterne Person doch unter Kontrolle kriegen.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  2. #22
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    @Linda

    In Deutschland wird Jugendtrafrecht zwischen dem 18 und 21 Lebensjahr angewendet, wenn der Täter
    a) noch nicht den Reifestand eines Erwachsenen hat
    b) es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.

    Alle Straftaten, auch ein Mord oder eine **************, können eine Jugendverfehlung darstellen, wenn sie auch bestimmten Antrieben begangen wird (z.B. eine ************** in der Gruppe)
    Die Höchststrafe beträgt dann 10, in bestimmten Fällen 15 Jahre.

    In der letzten Zeit werden Stimmen laut (aus den Kreisen der CDU), auf Heranwachsende nur noch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus kriminologischer Sicht gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass dann die Straftaten zurück gehen.

    @Caroline
    Tja...in wieweit da das Geschlecht des Richters eine Rolle spielen mag, kann man ja nur vermuten

    @Fille
    Er müsste schon eine Menge Promille gehabt haben, da dürfte er ja zu einer ************** kaum mehr in der Lage gewesen sein.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  3. #23
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    Ja eben.
    Irgendwie klingt die Geschichte unglaubwürdig..
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  4. #24
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    Original geschrieben von Brauny
    @Linda

    In Deutschland wird Jugendtrafrecht zwischen dem 18 und 21 Lebensjahr angewendet, wenn der Täter
    a) noch nicht den Reifestand eines Erwachsenen hat
    b) es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.

    Das die auch 15 Jahre bekommen können wußte ich nicht. In der Presse heißt es immer "die Höchststrafe von 10 Jahren nach Jugendstrafrecht", und bei den Fällen, die in den letzten Monaten durch die Presse gegangen sind, haben die auch nie mehr bekommen (leider). Was den Reifestand eines Erwachsenen angeht: Da kann ich eigentlich nur wieder auf das Beispiel mit dem Bankkredit verweisen.

  5. #25
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    Die Höchststrafe von 15 Jahren gilt dann, wenn im Erwachsenenstrafrecht auch lebenslange Freiheitsstrafe für diese Tat vorgesehen ist (also Mord, Brandstiftung mit Todesfolge etc.)

    Zudem sind eine Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht und die Aufnahme eines Kredits von den Konsequenzen her ja unterschiedlich.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  6. #26
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    Ähm Brauny, so meinte ich das nicht. Mit 18 kann ich vom Gesetz her Schulden machen, Kredite aufnehmen etc. Aber wenn ich mit 22 einen Mord begehe, kann ich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil ich nicht den Reifestand eines Erwachsenen habe.

  7. #27
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    Das ist echt unfassbar...und traurig.
    Die Gruppe von Männern hätte es doch locker mit dem einen Betrunkenen aufnehmen können!

    Da hätte ICH sicher was getan. Da wär auch ich dazwischen gegangen und hätte auf jeden Fall auch die Polizei gerufen. Heut hat doch eh schon fast jeder ein Handy. Wenn ich mich schon nicht trau dazwischen zu gehn, ruf ich doch wenigstens Hilfe damit!

    Ich gebe zu, daß ich vermutlich bei einer Gruppe von Rechtsradikalen, die auf einen Ausländer losgehn nicht dazwischen gehn würd, da ich eine scheiß ANGST hätt, aber ich würd zumindest Hilfe holen...

    Diese Gaffer sollen sich mal vorstellen, daß SIE in einer solchen schrecklichen Situation wären und die anderen würden dann auch nur zugucken...

    Sowas macht mich echt traurig.

    LG, Shiri

  8. #28
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    letzte woche auf dem weg zu meinem freund stand ich plötzlich mitten in der stadt im stau... ich hab mich gefragt was is denn los? der weg führt über eine autobahnbrücke und unten war ein unfall - auf der brücke sind alle autos zum gaffen stehen gebleiben, ausgestiegen, fußgänger, jogger alle standen schön oben und haben den unfall unten beobachtet und gegafft. da hat keiner weggeschaut
    aber wenn ein kleines mädchen ************ wird hat keiner was gesehen...
    ja tut mir leid erkennen die den unterschied zwischen realität und fernsehen nicht mehr? wie muss sich dieses mädchen jetzt fühlen

  9. #29
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    Hi,

    ich habe nicht alles lesen können, aber hier mal meine Sicht der Dinge:

    als ich diese Nachricht gestern abend hörte, drehte sich bei mir einfach der Magen um... Ich finde nicht nur die Tat ekelerregend, ich finde es genauso ekelerregend, daß bei einigen Menschen das Interesse am Mitmenschen so gering sein kann, daß man in einer Notsituation nicht helfend eingreift... Und hilfe wäre per Handy schnell geholt gewesen, wozu gibt es die SOS Taste oder den Ruf zur 110???

    Ich finde es richtig abartig, wie Leute an so einer Szene einfach vorbeigehen können. Ich weiß nicht, aber unsere Gesellschaft scheint mehr und mehr zu verrohen... Das ist so schrecklich

  10. #30
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    Ich wäre wohl auch zu feige, um dazwischen zu gehen,

    aaaaaaaaaaber: Ich habe ein Handy und es funktioniert sehr gut und 110 ist schnell getippt!


    VLG
    Anke
    Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.

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