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Thema: Frage an Juristinen

  1. #1
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    Standard Frage an Juristinen

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    Hallo,
    wir, also mein Mann und ich, haben da ein Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

    Wir wollen ein Haus kaufen, wurden fündig und haben uns mit der Verkäuferin (ja, eine Frau!) mündlich über den Preis und die Modalitäten geeinigt. Wir haben bei der Bank den notwendigen Kredit bereits beantragt, die Verkäuferin stellte uns hierzu Grundbuchauszug und Nachweis über Gebäudeversicherung zur Verfügung.
    Nun ruft sie uns an und sagt, dass ein weiterer Interessent mehr bezahlen würde, und sie würde gerne mit uns nochmals verhandeln, sprich sie will doch mehr Geld als vereinbart.

    Wie schaut hier die Rechtslage aus? Was haben wir in der Hand, wenn wir nicht mehr bezahlen wollen? Sie sagt es gäbe nix schriftliches und daher keinen Anspruch unsrerseits. Und wir haben zudem auch schon unsre Mietwohnung gekündigt....

    Wäre nett, wenn jemand von euch, die sich mit solchen Dingen auskennt, mir einen Tipp geben könnte...

    Danke

    Katrin

  2. #2
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    liebe katrin,

    die frage kann dir bestimmt die billie beantworten. soweit ich weiß, ist sie ausgebildete anwältin (angeblich beide examina mit auszeichnung bestanden!).

    billie, übernehmen sie!

  3. #3
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    Hi,

    habt ihr BEIDE mit der Verkäuferin verhandelt?
    Hat sie euch eine (mündliche) ZUSAGE gegeben?
    Laut BGB (wenn ich mich nicht irre) sind auch mündliche Zusagen bindend.
    Es wäre besser gewesen, ihr hättet noch jemanden mitgenommen, der mit euch nicht verwandt ist, Zeugenaussagen von Ehepartnern werden (glaub ich) nicht so gewertet.

    Also wenn ihr eine mündliche Zusage habt, dann könnt ihr ja hingehen, euch ein bisschen aufblasen von wegen BGB (vielleicht finde ich Online Zitate) und ein bisschen Druck machen, dass sehr wohl ein Vertrag zustande gekommen ist.
    ****************

  4. #4
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    http://www.e-gesetze.de/

    hier geibt's das BGB
    ****************

  5. #5
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    also sry kati, aber so blöd kann man doch nicht sein?!

    ihr wollt ein HAUS kaufen und macht MÜNDLICHE deals?

    *kopfschüttel*

  6. #6
    Exuser37 Guest
    Original geschrieben von howlowcanapunk
    liebe katrin,

    die frage kann dir bestimmt die billie beantworten. soweit ich weiß, ist sie ausgebildete anwältin (angeblich beide examina mit auszeichnung bestanden!).

    billie, übernehmen sie!
    Das stimmt so nicht und ich werde mich nicht (und auch von deinem Nick = Dumm - Dümmer - Villie) nicht provozieren lassen..sondern es mal den Moderaten = Moderatoren melden

    PS: Ich geh jetzt mal Ruhe ausstrahlen, aber es wird schwerer

  7. #7
    Exuser37 Guest
    Wen es interessiert:

    Ich bin von Beruf gelernte Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin, hatte das auch mal hier gepostet und fand bisher nichts ehrenrühriges daran??

  8. #8
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    Hi,

    ich hab mal gegoogelt und mus inspire ein bisschen Recht geben.
    Einige Verträge sind formgebunden, MÜSSEN also schriftlich festgehalten werden und ich glaube Grundstückskäufe gehören dazu.
    Wenn ihr euch schon geeinigt habt, hättet ihr wenigstens einen Vorvertrag aufsetzen können.

    "Der Grundstückskauf ist ein typisches Beispiel für die Auslegung von formbedürftigen Verträgen." § 311b BGB
    aus: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/14...undstueckskauf

    Naja, vielleicht könnt ihr sie mit dem BGB beeindrucken (mündliche Willenserklärung...)
    ****************

  9. #9
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    Original geschrieben von angie2002

    Naja, vielleicht könnt ihr sie mit dem BGB beeindrucken (mündliche Willenserklärung...)
    sicher [NICHT]!

    es geht um GELD! ! da lässt sich [heutzutage] keiner mehr auf halbheiten und "hätte/wäre/wenn" ein.

    und kati...
    wahrscheinlich blöfft sie eh nur! geh ich mal von aus!


    @billie:
    stehst du jetzt nicht zu deinem erlernten beruf, oder wozu die beiden ?? hinter deinem text?

  10. #10
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    Hallo Kati

    Wenn Du ein Haus kaufst, so kaufst Du juristisch gesehen ein Grundstück mit einem wesentlichen Bestandteil (eben dem Haus) Etwas anderes gilt nur, wenn Haus und Grundstück unterschiedlichen Personen gehören.

    Den Kauf eines Grundstücks muss ein Notar abwickeln, also hast Du das Haus im rechtlichen Sinne noch nicht gekauft, leider.

    Natürlich hat sie vorher eine mündliche Erklärung über den Preis abgegeben, die im Prinzip auch bindend ist. Allerdings dürftet ihr im Falle eines Rechtsstreits eher schlechte Karten haben (nur Dein Mann und Du auf der einen Seite, die Dame auf der anderen)

    Gibt es keine Anzeige etc. in der der ursprüngliche Preis steht?

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

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