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Thema: Arbeitsgericht?

  1. #1
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    Standard Arbeitsgericht?

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    Wart ihr schonmal beim Arbeitsgericht?
    Seid ihr zuvor zu einem nomralen Rechtsanwalt?
    Gibts da niocht eine Beratestelle o. ä. beim Arbeitsgericht, die anscheinend deutlichgünstiger sein soll als ein Anwalt?

    Könnt ihr mir was darüber erzählen?
    Erfolgschancen & Ablauf? (was muß ich tun, was kommt auf mich zu etc.)

    Mein Problem - ganz kurz ist,d aß mein früheriger Arbeitgeber den Resturlaub nicht auszahlen will (und wird, wenn ich nichts unternehme...)

    Gerne auch per PM...

    viele Grüße
    Zebralein


  2. #2
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    Hallo Zebralein

    Ich war nur als Zuschauer während der Praktika ab und an beim Arbeitsgericht.
    Du musst Dich dort nicht anwaltlich vetreten lassen, sprich, Du kannst "allein" hingehen.

    Was die Beratung angeht: viele Anwälte bieten auch eine kostengünstigere Erstberatung an.

    Will Dein Chef Dich den Urlaub nur nehmen lassen? Dazu gibt es doch vermutlich eine Regelung im Arbeitsvertrag, oder?

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  3. #3
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    hmmm... bin etwas unbeholfen was sowas angeht, wie man sieht ;-)
    hab halt überhaupt noch nie im entferntesten mit sowas zu tun gehabt...


    hm, es ist so, daß dich dort nicht mehr arbeite, und noch ein paar tage uralub übrig sind. und die stehen mir rein rechtlich zu (bundesúrlaubsgesetz) das weiß ich - aber die zahlen es nicht aus. im vertrag ist derartige snicht erwähnt...



    würde denn so eine verhanndlung - wenn du sagts ich kann da alleine hingehen- so ablaufen,d aß ich mich selbst quasi vertrete & denen gegeüber sitzen müßte, wenn es dazu kommt?

  4. #4
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    Naja,im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es ja nicht so viel zu sagen-meistens.

    Seit wann arbeitest Du denn nicht mehr dort?
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  5. #5
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    seit Juni - aber sowas verjährt ja meines wissens nicht...
    hat man bei sowas chancen?
    hat der ehem. arbeitgeber da irgendwas gegen in der hand... ?!??!!? ich wüßte nicht was dagegen spricht, den auszahlen zu müssen.

    das lächerliche daran ist ja, dass es sich hier um 3 (!!!!) Tage handelt, und die stellen sich derart an...

  6. #6
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    und aus gewissen gründen sehe ich es nicht ein denen auch nur einen cent zu schenken....

  7. #7
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    Hallo Zebralein

    Zwar ist Arbeitsrecht nicht gerade mein "Spezialgebiet", aber ich wüsste jetzt nicht, was gegen einen Anspruch auf das Geld sprechen könnte. Entweder hättest Du die 3 Tage abfeiern müssen (was ja nun nicht mehr geht), oder Dir steht das Geld zu.

    Allerdings würde ich mich ein bißchen beeilen, denn es gibt auch im Arbeitsrecht Fristen. Zwar sind die meistens bei der Kündigungsschutzklage relevant-aber dennoch keine unnötige Zeit verstreichen lassen.

    Evt. kann ein Brief von einem Anwalt auch schon Wunder bewirken. Wenn Du Deinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilst, dass Du klagen willst, vielleicht zahlt er dann ja sofort!!!!

    Viel Erfolg und LG
    Brauny
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  8. #8
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    Ein gewisses Risiko, ob mit anwaltlicher Vertretung oder ohne bleibt: Den ersten Prozess zahlt der Kläger selbst, auch wenn diesbezüglich z.B. eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte.
    Da der Streitwert aber bei 3 Tagen Urlaub nicht besonders hoch ausfallen wird, ist das Risiko vertretbar.

    Schenken würden ich auch niemanden etwas und deshalb würde ich, wie von Brauny vorgeschlagen, den ersten Schritt über eine Mahnung meine Anwalts machen lassen. Bei kleinen Unternehmen reicht das oft als Einschüchterung und grosse renomierte möchte ungern _so_ im Rampenlicht erscheinen.

    Nimm dazu unbedingt einen Fachanwalt, andere haben oft keinen Durchblick. Der Arbeitgeber hat nämlich auch einen solchen. VOR der Beratung schon abklären, ob er u.U. auch den Arbeitgeber vertritt. Dann kann er dich nämlich nicht vertreten und du musst dir einen anderen suchen.

    LG
    Al
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