Hallo,
in der Rechtssprechung wird eine Frist von 3-6 Monaten als angemessen angesehen. Sollte allerdings klar sein, dass die Nebekostenvorauszahlung in angemessener Höhe geleistet wurde (also mit der letzten Betriebskostenabrechnung keine Nachzahlung mehr zu erwarten ist) und bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen waren, könnte der Vermieter auch eher zurückzahlen. Am besten ist aber, man einigt sich mit dem Vermieter. Die Gerichte entscheiden da sehr unterschiedlich. Es gibt auch Teilrückzahlungen mit Rückbehalt eines Teils des Geldes in Höhe der noch bestehenden Forderungen.
Ich weiß, das Warten ist nervig. Kenne das aus eigener Erfahrung.
Unsere Ex-Vermieter haben im Laufe des Mietverhältnisses heimlich wegen einer umstrittenen Rechnung Geld vom Kautionskonto abgehoben und wir werden jetzt klagen.
Viele Grüße,
Tatjana