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Thema: Bußgeldbescheid

  1. #1
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    Standard Bußgeldbescheid

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    Hallo,
    ich brauch mal Euren Rat. Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen Parkens im Halteverbot. Der Text lautet "Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung". Ich habe nur gar keine Verwarnung bekommen, weder schriftlich noch mündlich. Zu dem Bußgeld von 15 EUR berechnen die noch Gebühren und Verwaltungsauslagen von sage und schreibe 18,10 EUR. Zeit: 13.46 Uhr bis 13:50 Uhr...

    Ich habe mir jetzt überlegt, Widerspruch einzulegen, da ich wirklich keine Verwarnung erhalten habe.

    Für mich ist das reine Geldmacherei, ich habe höchstwahrscheinlich niemanden behindert und auch keine Feuerwehreinfahrt oder so blockiert.

    Wie ist das denn rechtlich? Kann mir jetzt blühen, daß es zu einer Verhandlung kommt und ich evtl. diese Kosten dann noch tragen muß. Aus der Rechtsbelehrung auf dem Bescheid geht das nicht so direkt hervor.

    Ich bin echt SAUER!

    LG
    Andrea

  2. #2
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    Standard Re: Bußgeldbescheid

    Original geschrieben von andijo
    Für mich ist das reine Geldmacherei,
    Das ist die Haupteinahmequelle vieler Kommunen.

    Ruf bei der ausstellenden Stelle des Bussgeldbescheids an und sag denen, dass du zwar evtl. dort geparkt hast, aber die eigentliche Verwarnung nie bekommen hast. Es kommt sehr auf den Sachbearbeiter an, wie es dann weiter geht. Auf jeden Fall musst du innerhalb der Frist handeln.
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  3. #3
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    Hallo Al,
    das wollte ich ja auch zuerst tun, aber ich denke, wenn ich anrufe, würgt der Typ mich ab "ja, das ist nunmal so..." *störmichnichtwährendmeinesamtsschlafes*, deshalb wollte ich den schriftlichen Weg wählen und mal abwarten, was kommt.

    Ich bin ja ein Schisser, da steht was von 6 Wochen Erzwingungshaft bei Nichtzahlens. Ohje, mein Kopfkino...


  4. #4
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    *schallendesgelächter* *schenkelklopf*

    DER war gut!!! Erzwingungshaft für die paar Kröten!


    Kann natürlich passieren, dass sie dich am Tele so abfertigen, aber nen Versuch ist´s wert.
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  5. #5
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    Hi Andrea,

    wenn Du tatsächlich mit "ja, das ist nunmal so..." abgespeist wirst, kannst Du Dich doch immer noch schriftlich äußern.

    Also ich würde auf jeden Fall erst mal die persönliche Kommunikation vorziehen

    Grüße
    Lileen
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    Was ist Initiative? Es ist die richtige Sache zu tun, ohne dazu aufgefordert zu sein!
    Elbert G. Hubbard

  6. #6
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    Ist es denn nicht so, dass der Absender nachweisen muss, dass die Verwarnung auch beim Empfänger angekommen ist?

    Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen. Erstmal anrufen (mir den Namen des Sachbearbeiters notieren) und wenn der sich auf taub stellt einen Brief schreiben.

    18,10 EUR Bearbeitungsgebühr? UNVERSCHÄMTHEIT!!! Dreister geht´s nicht mehr!!!

  7. #7
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    Aaaaaal! DAS STEHT WIRKLICH DA!!!

  8. #8
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    hallo

    die 18,10€ bearbeitungsgebühr sind ganz normal...

    kann es evtl. sein, daß diese verwarnungssache einfach nur bedeutet, dass man dir einen strafzettel ans auto gehängt hat und du den dann nicht sofort bezahlt hast? (evtl. weil du ihn ja am auto dann gar nicht mehr vorgefunden hast?)

  9. #9
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    Original geschrieben von andijo
    Aaaaaal! DAS STEHT WIRKLICH DA!!!


    Das weiss ich doch.

    Meine Güte.... schluck bloss Baldrian bevor du da anrufst oder hab vorher ***! So aufgedreht geht das nicht.

    Die schreiben das immer so. Aber zu dir würde allenfalls ein Gerichtsvollzieher kommen.

    Oder doch Haft? Oder sie kratzen dir die Plakette vom Auto? Oder beschlagnahmen es? Oder sie werden dich von nun an immer beschatten. Hast du die Wohnung schon auf Wanzen und Kameras untersucht?







    Also: Der normale Weg ist: Du bekommst ein Ticket der kommunalen Ordnungsbehörden. Wenn du das nicht bezahlst, kommt dieses Schreiben (z.B. vom Regierungspräsidium oder einer anderen vorgeschalteten Zahlstelle). Und da kannst du immer noch widersprechen und dir was zusammen lügen. Und wenn du da glaubhaft machen kannst, dass du niemals die erste Verwarnung bekommen hast, kann man dich wieder in diesen Stand zurück setzen. Dann geht das wieder von vorn los mit einem Schreiben der Ordnungsbehörde, dass du ja nie bekommen hast.
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  10. #10
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    Hallo!
    Also, mich haben die wegen ignorierter Zahlungsaufforderung vor ca 15 Jahren mal per Streifenwagen abgeholt und wollten mich
    "erzwingungsverhaften" - sprich in den Knast bringen. Dort stand ich dann im sog. Untersuchungszimmer, habe bezahlt und wurde mit dem Polizeiauto wieder nachhause gebracht.
    Wie peinlich kann es sein wenn ,man , wie ich damals, in der Fußgängerzone wohnt???

    LG
    Fides
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