Original geschrieben von Liard
Danach wecken wir den Anwalt ...........


Also soweit ich weiss, ist die Art und Weise der Kautionzahlung wurscht. Aber der Vermieter muss es auf jeden Fall mit normalen (Spar-)Zinssatz zurückzahlen. Soweit mein Kenntnisstand.

Insofern macht es natürlich Sinn, wenn man eine Art Sparbuch hinterlegt, das evtl. besser verzinst wird. Ausserdem kann da der Vermieter nicht ohne euch dran. Ist dann echt nur eine Sicherheit für ihn.

Na ja... hinterher ist man immer schlauer.

Bei der Vollstreckung gilt es lediglich für den Anwalt noch eine Unterschrift/Stempel vom Gericht zu bekommen. Das kann im Sommer (man soll es nicht glauben) länger dauern, wegen Ferien etc...

LG
Al

PS: Seit neuestem bevorzuge ich Weisswein.