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Thema: Vollstreckungsverfahren - Dauer??

  1. #1
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    Standard Vollstreckungsverfahren - Dauer??

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    Hallo!

    Hat jemand Erfahrungen, wie lange sich so ein Verfahren hinziehen kann?

    Nach endlosen Prozessen bei Amts- + Landgericht wurde meine Ex-Vermieterin im November 2002 zur Rückzahlung der kompletten Kaution an mich (zuzüglich fetter Zinsen) verklagt.

    Da sie daraufhin trotzdem NICHTS bezahlt hat, wurde Ende Januar 2003 das Vollstreckungsverfahren gegen sie eingeleitet.

    Nachfrage bei meinem Anwalt heute ergab, daß "das Gericht noch nichts geschickt hätte" (Konnte ihn selbst nicht sprechen, war die Auskunft aus seinem Büro.)
    Was passiert denn, wenn "das Gericht was schickt" - dauert es dann nochmal ein Jahr bis ich (evtl.) Geld sehe?

    btw: wir sind im März 2000 aus dem haus ausgezogen...........


    LG

    Liard

  2. #2
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    Hallo Liard,

    sobald ein vollstreckbares Urteil vom Gericht bei Deinem Anwalt angekommen ist, könnt ihr einen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Summe beauftragen.
    Es ist auch möglich eine Kontopfändung durchzuführen.

    Sollte sie nachweisen können, daß sie kein Geld besitzt, kann sich die ganze Angelegenheit leider sehr lange hinziehen.

    LG
    Jerry

  3. #3
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    Danke, Jerry!

    Ach, so läuft das also
    Wenn wir schon wieder auf ein Urteil warten müssen, ist ja klar, daß sich das zieht.

    Mich hatte nur verunsichert, daß verschiedene Leute im Januar zu uns gesagt hatten, daß so eine Vollstreckung immer ziemlich schnell über die Bühne gehen würde.

    Allerdings ist es in der Tat gut möglich, daß sich die olle Vettel mit ihrer gesamten (und unserer) Kohle schon ins Ausland abgesetzt hat. Sie ist um die 70 und war immer einige Monate im Jahr bei ihren Verwandten in Bulgarien. In den letzten zwei Jahren hat sie dann auch noch zwei ihrer Häuser verkauft.......und ich hab' sie lange nicht mehr gesehen.

    Na ja, dann warten und hoffen wir eben weiter

    LG

    Liard

  4. #4
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    Original geschrieben von Liard
    Na ja, dann warten und hoffen wir eben weiter
    Ganz falsch!! Nie abwarten, wenn die Gefahr besteht, dass sich jemand absetzen könnte. Das ist auch ein Grund für Gerichte und Rechtspfleger schneller zu handeln.... wenn denn der eigene Anwalt überhaupt in die Puschen kommt ...
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  5. #5
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    Tja, Al - da haste Recht.
    Ich fürchte nur, unser Anwalt kann sich noch nicht mal mehr daran erinnern, wo er seine Puschen zuletzt gesehen hat

    Könnte evtl.auch daran liegen, daß er vom Mieterverein bezahlt wird. Der MV hat uns damals die Kostenübernahme für Prozess(e) und Anwalt bewilligt, was auch wunderbar war, denn unsere Rechtsschutz hatten wir noch nicht lange genug.
    Jedenfalls erschien der Anwalt nicht nur geradezu erfrischend unmotiviert - sondern auch regelmäßig minimum 20 Minuten zu spät zu den Verhandlungen (was nicht an übermäßigem Aktenstudium gelegen haben KANN). Aber WIR wußten ja wenigstens immer, worum es jeweils ging.

    Besonders prickelnd ist auch der Umstand, daß die Vermieterin damals die Kaution definitiv nur in BAR haben wollte. Es existiert also kein gesondertes/gesperrtes Sparkonto oder so.
    Darf dat dat??
    Der Anwalt sagt: JA, der Mieterverein sagt: NEIN.

    Ich werde jetzt mal ein internes Brainstorming anberaumen (Rotwein? Weißwein?) und dann machen wir einen Plan.
    Danach wecken wir den Anwalt ...........

    Vermutlich geht es mal wieder nur um eine EINZIGE Unterschrift vom Gericht. Nachdem wir an Amts- und Landgericht jeweils den Prozess gewonnen haben, kann das doch nicht soooo schwer sein. Grummel.

    Aber als Anlageform ist Mietkaution + Prozess trotz allem sährrrr empfehlenswert. Wir haben - zumindest virtuell - schon über 800 EUR Zinsen "erwirtschaftet"

    LG

    Liard

  6. #6
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    Original geschrieben von Liard
    Danach wecken wir den Anwalt ...........


    Also soweit ich weiss, ist die Art und Weise der Kautionzahlung wurscht. Aber der Vermieter muss es auf jeden Fall mit normalen (Spar-)Zinssatz zurückzahlen. Soweit mein Kenntnisstand.

    Insofern macht es natürlich Sinn, wenn man eine Art Sparbuch hinterlegt, das evtl. besser verzinst wird. Ausserdem kann da der Vermieter nicht ohne euch dran. Ist dann echt nur eine Sicherheit für ihn.

    Na ja... hinterher ist man immer schlauer.

    Bei der Vollstreckung gilt es lediglich für den Anwalt noch eine Unterschrift/Stempel vom Gericht zu bekommen. Das kann im Sommer (man soll es nicht glauben) länger dauern, wegen Ferien etc...

    LG
    Al

    PS: Seit neuestem bevorzuge ich Weisswein.
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  7. #7
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    Im Sommer mag ich Weißwein/Weisswein (ich bin zu doof für die neue Rechtschreibung) auch viel lieber.
    Habe mir trotzdem gerade in der Küche eine - bereits geöffnete -Rotweinflasche gegriffen. Brainstorming, schon klar

    (Meine bessere Hälfte hält sich gerade zwecks investigativer Maßnahmen bei einem befreundeten Arzt auf, um herauszufinden, wann die olle Trulla zuletzt in seiner Praxis aufgetreten ist )

    Fragte mich sodann, um welch formidables Anbaugebiet es sich wohl bei der "Thracian Valley Region" handelt.
    Drüber steht: Product of Bulgaria
    *wiekommtderinunsereküche?*

    Na, dann: Cheers! Auf Bulgarien.

    Ich glaub', ich geh jetzt ins Bett.

    Gute Nacht!

    LG
    Liard

  8. #8
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    Mir wurde das Weintrinken erst in den letzten Tagen "beigebracht". Und der war echt lecker.

    Prösterchen und eine gute Nacht.
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