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Thema: Weihnachtsgeld/Kündigung

  1. #1
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    Standard Weihnachtsgeld/Kündigung

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    Hallo,



    wiess jemand, ob man sein Weihnachtsgeld zurückgeben muss, wenn man zum Jahresende kündigt?



    LG Alessa

  2. #2
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    Hallo ich wurde mal zum Jahresende gekündigt, habe mein weihnachtsgeld bekommen und musste nichts zurückzahlen.
    Liebe Grüsse

    bibi

  3. #3
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    Danke Bibi, ich denke mal, meine Entscheidung wird unabhängig davon fallen, aber es ist ja an nett zu wissen, womit ich zu rechnen hätte



    Gruss Alessa

  4. #4
    Avatar von HopiStar
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    Hallo,

    bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres ( also bei Kündigung bis Ende März ) darf man wohl das Weihnachtsgeld zurückverlangen.

    Viele Grüße, Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  5. #5
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    Hi Hopi,

    Mist


    Trotzdem danke, sowas habe ich geahnt..



    Gruss Alessa

  6. #6
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    Ich kenne das auch so, dass man das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man bis zum 31.03. kündigt.

    Wenn Du zum 31.12. selbst kündigst wird es wohl keines geben?

    Es kommt auch darauf an, ob das Weihnachtsgeld als freiwillige Weihnachtsgratifikation im Vertrag steht, dann hast Du eh keinen Anspruch drauf.

    Gruß Cordu

  7. #7
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    Wenn das Weihnachtsgeld im Tarifvertrag als "anteiliges 13. Monatsgehalt" steht (z. B. im Metalltarif), spricht nichts dafür, dass Du es zurückzahlen musst, da es ein verbriefter Bestandteil Deines Einkommens ist, ebenso wie Urlaubsgeld.

    LG
    Steffi
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

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