Bei Kosmetik ist es in der Tat so, dass gemachte Werbeaussagen über Wirkungsweise und Ergebnisse durch Tests belegbar sein müssen. In der Deutschen Kosmetikverordnung gibt es sogar einen speziellen Passus, der das aussagt. Man darf also nicht behaupten, dass z.B. eine Mascara 300% mehr Volumen schenkt, wenn dieser Effekt nicht belegbar ist. Allerdings kann man diese Ergebnisse wohl nicht 1:1 auf jede Anwenderin übertragen. Ansonsten wären die Ergebnisse von Anwenderin zu Anwenderin nicht so verschieden
Liebe Grüße,
Petra
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Das Leben steckt voller Überraschungen...