Die Pforzheimer Zeitung http://www.pforzheimer-zeitung.de/service/recht/32692/ sagt dazu:
"MÜNCHEN. Wer sich bei hochsommerlichen Temperaturen mit Badelatschen hinters Steuer seines Autos setzt, riskiert im Falle eines Unfalls seinen Versicherungsschutz. So gälten modische "Flipflops" nicht als geeignetes Schuhwerk, das Autofahrer laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Fahrt tragen müssen, sagte ADAC-Jurist Markus Schäpe aus München. Da Badelatschen keinen vernünftigen Halt böten, könnten Autofahrer etwa bei einer plötzlichen Vollbremsung von den Pedalen abrutschen.
Versicherung zahlt nicht
Kommt es dadurch zu einem Unfall, können laut Schäpe die Folgen für den Autofahrer gravierend sein: Selbst wenn dieser an dem Unfall gar keine Schuld hat - weil ihm beispielsweise die Vorfahrt genommen wurde -, könne er eine Teilschuld zugesprochen bekommen. In so einem Fall müsse die Haftpflicht des eigentlich schuldlosen Autofahrers für den Fremdschaden mit einspringen. Die Vollkaskoversicherung könne sogar die Übernahme des Schadens am eigenen Auto verweigern.
Gleiches gilt dem ADAC-Juristen zufolge für Fälle, in denen Autofahrer barfuß, mit Sandalen, die an der Ferse offen sind, Clogs oder High-Heels hinter dem Steuer sitzen. Die "körperliche Leistungsfähigkeit" des Fahrers, wie sie Paragraph 23, StVO verlangt, sei damit nicht gewährleistet. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle könne es daher passieren, dass Polizisten den Fahrzeuglenker verwarnen. gms
Erstellt am: 07.08.2003"