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Thema: ebay frage

  1. #1
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    Standard ebay frage

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    hallooo

    eine freundin von mir hat bei ebay was verkauft und auch kontakt mit dem käufer gehabt.
    nun dürfte der käufer irgendwie probleme mit den bank spesen gehabt haben und zieht sein angebot zurück...bzw. meldet er sich nicht mehr

    kann man ihn trotzdem zum kauf zwingen?

    ich weiß ja warum ich nichts bei ebay kaufe bzw. verkaufe

  2. #2
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    Bei Ebay unter "Hilfe" zu finden:

    Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

    - Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. EUR 1000 statt EUR 10,00. (In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.)
    - sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.


    Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn

    - Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
    - Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
    - Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.


    Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden sämtliche Gebote gestrichen, die Sie auf den Artikel abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, sollten Sie im Anschluss erneut ein Gebot auf den Artikel abgeben. Nur so wahren Sie Ihre Möglichkeit, den Artikel zu ersteigern.
    Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten sechs Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, , unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war.

    eBay beobachtet sehr genau, unter welchen Umständen Gebote zurückgenommen werden. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen kann zum Ausschluss vom Handel bei eBay führen. Wenn Sie Gebote innerhalb der letzten 24 Stunden vor Angebotsende zurücknehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, den Auktionsverlauf regelwidrig manipulieren zu wollen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die AGB von eBay dar.

  3. #3
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    hallo

    ja das alles hört sich aber so an, als würde sich das noch auf die zeit vor dem ende des angebots beziehen.
    das angebot ist aber schon beendet und der käufer hat den zuschlag erhalten?

  4. #4
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    Dann kann er eh nicht mehr aus! Er ist einen Vertrag eingegangen!

    Genaueres folgt!

  5. #5
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    Also, Deine Freundin soll sich nochmal genau die Ebay-Seiten durchlesen! Der Käufer IST den Vertrag mit ihr eingegangen und muss die Ware abnehmen und bezahlen - Ausnahme: Todesfall, Computerprobleme.

    Wenn er nicht bezahlt, kann sie den offiziellen Ebay-Weg gehen und ihn verwarnen, so geht wenigstens die Provision nicht verloren.

  6. #6
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    ahaaa

    also für die provision muss er zumindest aufkommen, aber wie kann sie ihn denn dazu bringen wenn er sich nicht meldet?
    rechtliche schritte? oder ist die einzige konsequenz, dass er bei ebay ausgeschlossen wird?

  7. #7
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    computerprobleme kann man ja nicht wirklich nachweisen

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