Seite 2 von 3 ErsteErste 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 29

Thema: Kann sich jemand mein Arbeitszeugnis ankucken?

  1. #11
    Registriert seit
    15.04.02
    Beiträge
    1,781
    Anzeige
    Oje, also hatte ich doch recht mit meiner Vermutung.... muss jetzt schnell weg, aber ich werd mal noch mein ganzes Zeugnis hier reinsetzen. Heut abend oder so.

    Danke schonmal!

  2. #12
    Registriert seit
    31.08.01
    Beiträge
    10,973
    ...die Sprache hinter der Sprache..

    @nathalia

    die Deutung mit "homo***uell" toppt ja wohl alles ..
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  3. #13
    Registriert seit
    21.12.01
    Beiträge
    4,667
    @ fille

    Ja, und bei der Unterschrift sollte man auch aufpassen.

    Häkchen nach links kann "Linker" bedeuten, Häkchen nach rechts kann "Nazi" bedeuten. Wohlgemerkt KANN! Hängt natürlich auch vom Schriftstil des Unterschreibers ab!

    Was hältst Du denn davon:

    Er hat alle ihm übertragenen Arbeiten ordnungsgemäss und korrekt erledigt!

    Hört sich doch gut an, oder?

    Bedeutung:
    Bürokrat, keine Eigeninitiative

  4. #14
    Registriert seit
    18.10.01
    Beiträge
    14,314
    erbrachte sie eine voll zufrieden stellende Leistung.

    Es müßte im Idealfall "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" heißen. Das ist eher ausreichend

    Ich habe auch ein Zeugnis, daß mir etwas spanisch vorkommt. Muß ich morgen mal reinstellen

  5. #15
    Registriert seit
    21.02.01
    Beiträge
    1,034
    Hallo Karini,


    das Zeugniss hört sich wirklich nicht besonders gut an...

    Ich hab mich, da ich ein Zwischenzeugnis bekommen habe auch ein wenig mit den Codes beschäftigt.


    "Frau ... verfügt über sehr gute Kenntnisse von Microsoft Office Anwendungen, außerdem arbeitete sie sich sehr schnell in das von uns benutzte Programm InForm ein."

    Hier kann man schon stutzig werden, weil so genau auf Dinge (Umgang mit Office, InForm) eingegangen werden, die eigentlich selbstverständlich sind. Klingt als hätten sie sonst nichts positives über Deine Arbeitsweise zu berichten...


    "Durch ihre zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie eine voll zufrieden stellende Leistung."

    Bei einenm sehr gute Zeugnis würde hier stehen "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..." Voll zufrieden stellend" klingt nach Note 4


    "Wir bescheinigen Frau ... gern, dass sie äußerst sicher und bestimmt in ihrem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte."

    Hier steht auf Deutsch, dass es Probleme mit Deiner Persönlichkeit gab. Bestimmtes Auftreten heißt soviel, wie unangenehme Kollegin, stur, rechthaberisch, es gab Konflikte.
    Der hinweis auf Deine "hervorragenden Umgangsformen" ist auch nicht positiv. Gute Umgangsformen sollten selbstverständlich sein. Ein Hinweis darauf bedeutet: Es gibt sonst nichts positives zu berichten...


    "Sie zeige ein gesundes Selbstvertrauen. Auf Grund ihrer Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war sie beliebt und geachtet.
    Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei. "


    Autsch! Gesundes Selbstvertrauen, heißt, dass du übermütig, unangenehm und überheblich warst. Der letzte Satz mit den Kunden und Kollegen ist auch mies, weil bei solchen Äusserungen die Vorgesetzten IMMER zuerst genannt werden müssen!!! Dieser Satz zeigt besonders, dass es intern Probleme gab!!!


    Verlange am besten ein neues Zeugnis, immerhin hast Du ein Recht auf ein "wohlwollendes" Zeugnis. Dieses Zeugnis ist unter aller Kanone! Du kannst auch zu Deinem Chef gehen und verlangen, dass er unter Dein Zeugnis den Satz "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen nach § 109 II GewO" setzt. Dann muß er, wenn er ein neues Zeugnis schreibt wohlwollende Formulierungen finden , und da er keine Codes verwenden darf wird ihm etwas der Wind aus den Segeln genommen.


    Liebe Grüße und viel Glück!
    Angelina

  6. #16
    Registriert seit
    30.12.01
    Beiträge
    249
    @Nathalia,

    darf ich dich auch um ein kurzes urteil zu einem auszug aus meinem dienstzeugnis bitten ?? DANKE!
    du hast geschrieben, du hast da ein "schlaues" buch, gibt es das in ganz "normalen" buchläden zu kaufen??

    hier mein auszug:

    .., dass sich Frau... stets als äußerst zuverlässig und loyale mitarbeiterin mit hohem pflichtbewusstsein und großer einsatzbereitschaft bewiesen hat und sämtliche aufgaben stets zu unserer vollsten zufriedenheit erledigt hat. wegen ihres freundlichen wesens und ihrer kollegialen einstellung wurde sie von ihren vorgesetzten und kollegen besonders geschätzt.

    wär total lieb (mein chefin hat mich nämlich gehasst!)
    lg
    antonia

  7. #17
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
    Registriert seit
    26.05.03
    Ort
    Capital Federal
    Beiträge
    6,206
    Arbeitsbewertung top
    auch prima: dass die Vorgesetzten vor den Kollegen stehen - frage: hattest du kundenkontakt? der fehlt dann da nämlich, das wäre mistig.

    schlecht: dass du nicht wegen toller arbeitsleistungen, innovationen etc., sondern nur wegen deiner freundlichkeit geschätzt wurdest. da gäbs noch was zu deuteln.
    die große einsatzbereitschaft könnte, je nach interpretation, noch ein bisschen was von der "steten vollsten zufriedenheit" abschaben.
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  8. #18
    Registriert seit
    21.12.01
    Beiträge
    4,667
    Hi Antonia,

    dafür, dass Deine Chefin Dich gehasst hat, war sie aber beim Zeugnis doch recht objektiv.

    .., dass sich Frau... stets als äußerst zuverlässig und loyale mitarbeiterin mit hohem pflichtbewusstsein und großer einsatzbereitschaft bewiesen hat und sämtliche aufgaben stets zu unserer vollsten zufriedenheit erledigt hat.

    >> Dazu kann ich nur sagen:
    Zusätze wie "äusserst", "großer", "hohem", "stets" und "vollsten" sind sehr positive Bewertungen, sind noch einmal Steigerungsformen.

    Mehr als "stets zu unserer vollsten ..." geht nicht!

    "Zu unserer vollen Zufriedenheit" ist gut!

    "Zu unserer Zufriedenheit" - na ja ....!

    Pflichtbewußstsein und Einsatzbereitschaft = sehr gut!

    "wegen ihres freundlichen wesens und ihrer kollegialen einstellung wurde sie von ihren vorgesetzten und kollegen besonders geschätzt"

    >> Darin finde ich auch nichts zum Aussetzen!

    Da kannst Du wirklich nicht meckern! Deine Chefin hat das Zeugnis ja auch von einer Sekretärin schreiben lassen, oder?
    Und die wußte schon, wie man das richtig formuliert!

    Bei mir ist das immer so:

    Chef: "Schreiben Sie ein sehr gutes Zeugnis!"
    oder "Na sie wissen schon, nicht zu gut!"

    Und dann weiss ich Bescheid!

    Man muss aber trotzdem sakrisch aufpassen, dass man nicht aus Versehen eine Redewendung benutzt, die negativ ausgelegt werden kann.

    Aber was sag ich: Du kannst Dich nicht beschweren!

    LG
    Nathalia

  9. #19
    Registriert seit
    21.12.01
    Beiträge
    4,667
    Uups - zu Deiner Frage:

    Ich hab da ein nettes Sekretärinnenhandbuch!

    Aber Bücher über Zeugnisformulierungen gibts sicher auch für Nichtsekretärinnen im Buchhandel oder bei Amazon.de.

  10. #20
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
    Registriert seit
    26.05.03
    Ort
    Capital Federal
    Beiträge
    6,206
    Anzeige
    *grins* und dein zeugnis findet sich in bausteinform fast identisch unter
    http://personalrat.uni-hohenheim.de/PRArchiv/pn1-03.pdf

    (und ich nehme sofort alles zurück und behaupte das gegenteil, zu viel sprachfokus lässt einen da noch mehr gemeinheiten sehen als wirklich da sind... )
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

Ähnliche Themen

  1. Kann sich jemand mit mir freuen?
    Von Cassie im Forum Parfum & Duft
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 08.04.06, 16:55:44
  2. Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 23.10.03, 21:25:34
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.10.03, 12:11:07
  4. Mein Kinn zersetzt sich! :o(((
    Von nirtak im Forum Beauty
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 18.11.02, 11:00:07
  5. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 08.03.02, 09:42:36

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •