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Thema: Arbeitsvertrag, BAT, kennt sich da jemand aus??

  1. #1
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    Standard Arbeitsvertrag, BAT, kennt sich da jemand aus??

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    Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht kennt sich da ja jemand von Euch aus. Es geht darum: ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt und mache hier Erziehungsurlaubsvertretung. Ich weiß, dass man bei uns nur höchstens 5 Jahre befristet beschäftigt sein darf, danach muss man zusehen, dass man eine unbefristete Stelle bekommt oder man hat Pech gehabt. Jetzt ist mir aufgefallen, dass mein 2. Arbeitsvertrag über die 5 Jahre geht! Also ich dürfte eigentlich nur bis Juni 2004 beschäftigt werden, hab aber einen Vertrag bis November 2004! Viele sagen ich hätte jetzt das Recht unbefristet beschäftigt zu werden. Stimmt das???? Ich würde auch gern unseren Personalrat darauf ansprechen, weiß aber nicht ob die zum Schweigen verpflichtet sind, oder ob ich vielleict besser warten soll, bis ich über die 5 Jahre bin.

    Vielleicht kann mir da jemand helfen. Wäre ganz doll lieb von Euch!

    Danke schonmal!

    LG
    Salzdiamant

  2. #2
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Da würde sich vermutlich eine Gewerkschaftsmitgliedschaft durchaus lohnen. Eigentlich sind die Personalräte - gerade wenn du sie um ein "vertrauliches Gespräch" bittest - zum Schweigen verpflichtet, ich hab da halt in nicht so großen Verwaltungseinheiten so meine Zweifel (manchmal könnt' ja auch die Neueinstellungschance der Cousine vom Personalrat an deiner Entlassung hängen oder so... ist ja grad im öD öfter mal der Fall...).
    Erkundige dich doch mal bei verdi, so teuer kann's nicht sein, aber durchaus hilfreich.
    Hast du die entsprechenden Vorgaben für die fünf Jahre schon mal im Original gelesen? Das wäre ja ein erster Schritt, im Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ich mich an genau so einen Passus nämlich nicht erinnern.

    Viel Erfolg,

    Mafalda
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  3. #3
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    Hallo mafalda,

    danke für Deine Antwort!
    Also ich arbeite an der Uni, hier gibt es einige 1000 Angestellte...
    Im Original habe ich das mit den 5 Jahren eigentlich schon gesehen. Kolleginnen, die mit mir zusammen die Ausbildung gemacht haben, haben nämlich nur Arbeitsverträge bekommen, die exakt 5 Jahre gehen. Sogar mit einem Vermerk, dass eine weitere befristete Beschäftigung danach ausgeschlossen ist!! Dieser Vermerk fehlt bei meinem Arbeitsvertrag, und er geht ja sogar 5 Monate länger als er eigentlich dürfte!

    Na ja, aber ich denke, ich werd doch einmal unseren Personalrat befragen.

    LG
    Salzdiamant

  4. #4
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Salzdiamant,

    da haben wir uns wohl ein bisschen missverstanden - dass das auf bestimmten Verträgen so stehen kann und dann auch gilt, keine Frage.

    Aber das Teilzeit- und Befristungsgesetz hat ja bestimmte Grundregeln für die Befristung, und die feste 5-Jahres-Regel gilt eigentlich so nur für wissenschaftliche Mitarbeiter (auch hier mit Ausnahmen bei Erziehungsurlaub und erfolgreicher Promotion), aber nicht für das nichtwissenschaftliche Personal.

    Hier gelten die normalen gesetzlichen Regelungen. Das heißt, es gibt schon befristete Arbeitsverträge mit längerer Laufzeit, die deshalb trotzdem nicht unbefristet werden:

    "Erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert. Aus dem befristeten Arbeitsverhältnis wird demnach ein unbefristetes. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Arbeitgeber unverzüglich widerspricht oder die Zweckerreichung mitteilt." (hier nach: http://www.jobware.de/ra/rf/av/27.html)

    Du hast ja einen zweiten Arbeitsvertrag erhalten, und außer bei den "nicht sachlich begründeten" Befristungen geht es nicht um die Gesamtzeit, die du bei einem Arbeitgeber gearbeitet hast, sondern um die Laufzeit des jeweiligen einzelnen Arbeitsvertrags.

    Unterstehst du dem Gesamtpersonalrat oder einem Einrichtungspersonalrat? Ich bin von letzterem ausgegangen, wenn du dem großen unterstehst, sollte es tatsächlich kein Problem sein. Also, rasch hin.

    Viel Erfolg,

    Mafalda
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  5. #5
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    Hallo Mafalda,

    Vielen Dank für Deine Informationen! Ich unterstehe dem Gesamtpersonal der Universität. Für Wissenschaftl. Mitarbeiter gibt es hier auch andere Regelungen.

    Ich werde auf jeden Fall mit dem Personalrat sprechen. Dieses ganze Wirrwarr, da blick ich nicht mehr durch Ich weiß auch gar nicht, ob es hier an der Uni eigene Regelungen gibt, oder ob das alles aus dem BAT stammt.

    [QUOTE]Original geschrieben von mafalda
    [B]Salzdiamant,


    "Du hast ja einen zweiten Arbeitsvertrag erhalten, und außer bei den "nicht sachlich begründeten" Befristungen geht es nicht um die Gesamtzeit, die du bei einem Arbeitgeber gearbeitet hast, sondern um die Laufzeit des jeweiligen einzelnen Arbeitsvertrags."

    Ich glaube, bei uns geht es doch um die Gesamtzeit. Das Komische ist, meine Kolleginnen haben auch alle einen 2. Arbeitsvertrag erhalten. Also sie sind ganz genau in der gleichen Situation wie ich! Nur halt mit dem Unterschied, dass bei denen nach insg. 5 Jahren Feierabend ist.

    Nun ja, ich werde mich informieren!

    LG
    Salzdiamant

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